-
Sony will neue Playstation-Spiele ab 2028 nur in digitaler Form veröffentlichen
-
Nach Tigerausbruch in Sachsen: Behörden holen sechs Tiere aus Gehege
-
Kabinett beschließt Pflichtübungen für Reservisten und Bau-Turbo für Bundeswehr
-
Umstrittenes Geschenk Katars: Trump fliegt erstmals mit neuer Air Force One
-
Betrunkener jugendlicher Autofahrer verursacht in Hessen Unfall mit anderem Wagen
-
Schauspielerin Isabelle Adjani wegen Steuerbetrugs zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
62-Jährige nach Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt mit zwei Toten untergebracht
-
Korruptionsverdacht: Razzien in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Gericht: Verfassungsschützerin nach Jordanien-Reise von Einsatz ausgeschlossen
-
Syrischer Präsident al-Scharaa ernennt letzte Mitglieder von Übergangsparlament
-
Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen
-
Sechseinhalb Jahre Jugendhaft für Mord bei Party in Rheinland-Pfalz
-
Vier Jahre Haft für Beihilfe zu Anlagebetrug mit Millionenschaden in Bayern
-
Knie verdreht: Williams' Doppelstart in Gefahr
-
USA und Iran führen nach gegenseitigen Angriffen indirekte Gespräche in Katar
-
"Ambitioniert und leidenschaftlich": Krüger legt beim HSV los
-
Kanada nimmt 2027 an Eurovision Song Contest teil
-
Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts
-
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"
-
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
-
Grüne bekommen Generalsekretärsamt - Partei stimmt für Satzungsänderungen
-
Nach Unterbrechung: Altmaier scheitert in Runde eins
-
RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an
-
Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna
-
Handball-Nationalspieler Uscins wechselt zu PSG
-
Spritpreise mit Auslaufen des Tankrabatts massiv gestiegen - ADAC kritisiert scharf
-
Merz: Europäer wollen beim Nato-Gipfel in Ankara "selbstbewusst" auftreten
-
Merz erwartet von Koalitionsausschuss "großen Sprung nach vorn"
-
Frankreichs nächster Präsident wird am 2. Mai gewählt
-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
Kinder zum Quälen und Töten gesucht: Haftstrafe und Auflagen für Mann in Münster
Weil er Kinder zum Quälen und teils zum Töten suchte, ist ein Angeklagter vom Landgericht Münster in einem zweiten Prozess zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe und mehreren Auflagen verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Psychiatrie an, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Verurteilt wurde der 27-Jährige wegen der Bereitschaft zum Mord.
Die Bewährung ist demnach mit Auflagen verbunden. Unter anderem soll der Mann in einer betreuten Wohngruppe wohnen und sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Er darf zudem im Internet keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen oder deren Eltern aufnehmen.
Laut Anklage versuchte der Mann wiederholt, sich über eine Kaufplattform im Internet Kinder von deren Eltern vermitteln zu lassen, um die Kinder dann bei sich unterzubringen und zu quälen. Teilweise habe er sich auch bereit erklärt, die Kinder zu töten. Die Kontaktaufnahmen sollen zwischen Februar und September 2020 erfolgt sein.
Das Landgericht verurteilte den Angeklagten bereits im März 2021 zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe. Es lehnte damals eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nach Revision der Staatsanwaltschaft auf, weshalb erneut verhandelt werden musste.
Dem Gerichtssprecher zufolge verzichtete der Angeklagte darauf, Rechtsmittel gegen das Urteil von Freitag einzulegen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete hingegen nicht auf Rechtsmittel. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
L.Adams--AT