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Bundesverfassungsgericht: Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Der Solidaritätszuschlag ist auch in seiner seit 2021 erhobenen abgespeckten Form verfassungsgemäß. Eine Beschwerde von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten gegen den sogenannten Soli wurde am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zurückgewiesen. Der Bund habe weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvR 1505/20)
Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, um unter anderem die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren, seit 2021 zahlen ihn aber nur noch Gutverdienende und Unternehmen. Er bringt dem Bund zwölf bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. Sechs damalige FDP-Abgeordnete wandten sich 2020 gegen die Regelung an das Bundesverfassungsgericht, hatten aber nun keinen Erfolg.
W.Morales--AT