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Urteil: Vorgehen von Polizei bei Demonstration in Wuppertal 2021 rechtswidrig
Dreieinhalb Jahre nach der vorzeitigen Auflösung einer Demonstration zum Gedenken an den kommunistischen Vordenker Friedrich Engels in Wuppertal hat ein Gericht das damalige Vorgehen der Polizei als weitgehend rechtswidrig eingestuft. Die Voraussetzungen für das Einschreiten der Beamten hätten ganz überwiegend nicht vorgelegen, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag. Es gab der Klage des Anmelders der Demonstration größtenteils statt.
Die Polizei machte dem Urteil zufolge vor Beginn der Demonstration im August 2021 Fotos von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ein Teilnehmer sei gewaltsam weggeschubst worden, gegen einen weiteren habe die Polizei den Schlagstock eingesetzt. In zwei Fällen wurde demnach die Identität festgestellt. Fahnenstangen durften nicht mitgenommen werden.
All das hielt das Gericht nun für rechtswidrig, außerdem die Beschränkung der als Aufzug geplanten Demonstration auf eine Kundgebung nur auf einem Platz und ihre vorzeitige Auflösung. Ebenso rechtswidrig sei es gewesen, eine daraufhin angemeldete spontane Demonstration zu verbieten und die 78 Teilnehmenden bis zum frühen Abend in Gewahrsam zu nehmen.
Gegen das Urteil aus Düsseldorf kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Darüber würde das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf entscheiden.
E.Hall--AT