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Prozess um Kollision von Schleppverband mit Stromleitung in Hamburg eingestellt
Rund vier Jahr nach einer Kollision zwischen einem Schleppverband und einer Starkstromleitung im Hamburger Hafen ist das Strafverfahren gegen den Schiffsführer und den Lotsen in zweiter Instanz gegen Geldauflagen eingestellt worden. Der Lotse muss laut der Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts aus der vergangenen Woche 18.000 Euro an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Für den Schiffsführer wurden 3000 Euro festgesetzt.
Es handelte sich um ein Berufungsverfahren. Ein Amtsgericht in Hamburg hatte den Lotsen im Februar 2023 in erster Instanz wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt. Gegen den Schiffsführer verhängte es 2250 Euro Geldstrafe.
Dagegen gingen die Männer in Berufung. Zuständig war wegen rechtlicher Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Binnenschifffahrt das Hamburger Oberlandesgericht. Dieses stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Es kann dies mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagten tun, wenn damit das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung im Fall weniger schwerer Vorwürfe beseitigt werden kann. Als Auflagen dienen oft Bußgelder zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Die Einstellung ist nicht mehr anfechtbar.
Ein von dem Lotsen und dem Schiffsführer gelenkter Schleppverband mit einem auf einem Ponton verladenen Großbagger hatte im Januar 2020 im Hamburger Hafen eine Starkstromleitung gekappt und einen Stromausfall verursacht. Der mehr als 60 Meter hohe Baggerausleger hatte sich in der Leitung verfangen. Die Folge war ein stundenlanger Blackout im Stadtteil Wilhelmsburg. Laut Anklage verursachte der Unfall einen Sachschaden von annähernd 690.000 Euro.
H.Romero--AT