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Bundesrat stimmt Gesetz für besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zu
Der Bundesrat hat am Freitag dem sogenannten Gewalthilfegesetz zugestimmt, das Frauen besser schützen soll. Es sieht für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll. Bis dahin soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen.
Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an solchen Stellen sicherzustellen. Verstärkt werden soll auch die Prävention gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt. Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) war Ende Januar vom Bundestag in geänderter Form beschlossen worden. Hintergrund sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen und im häuslichen Umfeld.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erinnerte daran, dass 2023 in 360 Fällen Frauen Opfer eines Femizids geworden seien. "Sie sind getötet worden, weil sie Frauen sind", sagte Schwesig. 140 Frauen und Mädchen würden jeden Tag Opfer einer Sexualstraftat. Das neue Gesetz wertete sie als wichtigen Fortschritt. Sie und weitere Rednerinnen und Redner pochten aber auf eine längerfristige Absicherung der finanziellen Beteiligung des Bundes.
"Es gibt dringenden Handlungsbedarf", sagte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) in der Debatte. Sie nannte Beispiele für drei Femizide allein im Januar 2025. Betroffen von solchen Verbrechen seien alle sozialen Schichten. Das neue Gesetz ermögliche nun den bundesweiten Ausbau eines Hilfesystems.
Vorgesehen ist, dass der Bund den Ländern für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel von insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. In den Reihen der Länder gibt es jedoch Zweifel, ob dies ausreichen wird.
T.Sanchez--AT