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Urteil wegen tödlicher Messerattacke in Regionalzug in Brokstedt rechtskräftig
Zwei Jahre nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt ist die lebenslange Haftstrafe für den Täter rechtskräftig geworden. Die Prüfung des entsprechenden Urteils des Landgerichts Itzehoe habe "keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben", teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mit. (Az. 5 StR 656/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der inzwischen 35-jährige Ibrahim A. am 25. Januar 2023 mit einem Küchenmesser zwei junge Mitreisende im Regionalexpress auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg, während der Zug in den Bahnhof Brokstedt einfuhr. Anschließend versuchte er, vier weitere Reisende zu erstechen. Er fügte ihnen dabei teils schwerste Verletzungen zu. Eines dieser Opfer nahm sich infolge der Tat später selbst das Leben.
Anlass für die Tat, die bundesweit Entsetzen auslöste, soll dem Landgericht zufolge Frustration des Beschuldigten über seine Lebenssituation gewesen sein. Die Tat ereignete sich nach einem erfolglosen Behördenbesuch des Mannes in Kiel. Er war kurz zuvor aus Untersuchungshaft entlassen worden.
Wegen heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen und versuchten Mordes verurteilte das Landgericht A. am 15. Mai 2024 zu lebenslanger Haft. Es stellte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist.
O.Brown--AT