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Messerangriff auf vermeintliche "Charlie Hebdo"-Mitarbeiter: 30 Jahre Haft
Wegen eines Angriffs mit einem Hackebeil auf zwei vermeintliche Mitarbeiter des französischen Satireblatts "Charlie Hebdo" ist ein 29 Jahre alter Pakistaner zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Fünf Mitangeklagte wurden wegen terroristischer Vereinigung zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt. Drei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt im September 2020 noch minderjährig gewesen. Zaheer M. hatte seine Mordabsicht während des Verfahrens gestanden.
"Ich verstehe jetzt, dass es eine terroristische Tat war", hatte er gesagt. Er bat seine Opfer um Verzeihung und erklärte, dass er die Tat bereue. "In seinem Kopf hat er Pakistan nie verlassen", hatte sein Anwalt Albéric de Gayardon in seinem Plädoyer gesagt. Sein Mandant habe so gehandelt, als sei er noch in Pakistan gewesen.
Auslöser seiner Tat war die erneute Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in der Zeitschrift "Charlie Hebdo" gewesen - eine starke Geste zum Beginn des Prozesses gegen Mitverantwortliche des Anschlags von 2015. Damals hatten die beiden islamistischen Angreifer insgesamt zwölf Menschen getötet, unter ihnen die bekanntesten Karikaturisten Frankreichs.
Zaheer M. war 2018 nach Frankreich gekommen, er stammt aus einer ländlichen Gegend Pakistans. Er lebte in Paris mit anderen Pakistanern zusammen und sprach kein Französisch. Seine Radikalisierung war von Hasspredigten eines islamistischen Predigers im Onlinedienst Tiktok befeuert worden. Die Wiederveröffentlichung der Mohammed-Karikaturen hatte in der muslimischen Welt heftige Kritik ausgelöst.
Im September 2020 griff Zaheer M. mit einem Hackebeil zwei Menschen vor dem Gebäude an, das früher Sitz der Redaktion von "Charlie Hebdo" gewesen war. Er hatte nicht gewusst, dass diese seit dem Anschlag an einen öffentlich nicht bekannten Ort umgezogen war. Die Frau und der Mann überlebten den Angriff mit schweren Verletzungen.
"Er hatte eindeutig die Absicht, 'Gotteslästerer' zu töten, indem er auf den Nacken und das Gesicht zielte", hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer betont. Der Täter war kurz nach der Tat in der Nähe des früheren Redaktionsgebäudes festgenommen. Er hatte in einem Video seine Wut über die Mohammed-Karikaturen ausgedrückt.
W.Morales--AT