-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
-
300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
BGH erlaubt von US-Bundespolizei aufgezeichnete Nachrichten als Beweismittel
Von der US-Bundespolizei FBI heimlich aufgezeichnete Nachrichten zwischen Verdächtigen sind einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge in deutschen Prozessen im Fall schwerer Straftaten grundsätzlich uneingeschränkt als Beweismittel verwertbar. Es gebe keine ausdrückliche Regelung im deutschen Recht, aus der sich eine nur eingeschränkte Verwertbarkeit von durch Rechtshilfe erlangten Beweisen ergebe, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe in einem Revisionsverfahren zu einem Urteil wegen Drogenhandels in großem Stil. (Az. 1 StR 54/24)
Die Frage, ob ein Beweis in einem deutschen Strafverfahren verwertbar sei, richte sich zudem ausschließlich nach deutschem Recht, stellte das höchste deutsche Gericht klar. Nicht entscheidend sei etwa, wie die Maßnahmen der ausländischen Ermittler nach dem Maßstab ihres eigenen nationalen Rechts zu bewerten seien. Irrelevant sei auch die Frage, ob deutsche Ermittler in einer vergleichbaren Situation über die gleichen Befugnisse verfügt hätten.
In dem Fall ging es um einen wegen Drogenhandels vom Landgericht Tübingen im Oktober 2023 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilen Mann. Dabei dienten dem Gericht Nachrichten des Beschuldigten als Beweismittel, die dieser über eine auf seinen Handy installierte Spezialapp verschlüsselt mit anderen Verdächtigen ausgetauscht hatte. Die sogenannten Kryptotelefone waren allerdings vom FBI entwickelt und vertrieben worden. Dieses las mit.
Die Kopien der Nachrichten wurden dabei nach Auskunft der beteiligten Behörden auf einem Server in einem EU-Mitgliedsstaat gespeichert und im Rahmen internationaler Rechtshilfe zunächst an das FBI übermittelt. Die entschlüsselten Nachrichten wurden dann international geteilt, auch das Bundeskriminalamt erhielt Zugriff auf die Texte mit Deutschlandbezug. Im Fall des Manns führte dies zu Ermittlungen und schließlich zum Urteil, nachdem das US-Justizministerium der Verwertung der Daten formal zugestimmt hatte.
Der Beschuldigte legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein und machte dabei ein Beweisverwertungsverbot für die vom FBI mitgelesenen Nachrichten geltend. Dem widersprach der BGH nun aber deutlich. "Das von der Revision geltend gemachte Beweisverwertungsverbot besteht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt", erklärte er. Die aus den USA übersandten Daten seien in solchen Konstellationen, in denen es um schwere Straftaten gehe, verwertbar.
Zwar seien auch in derartigen Fällen grundlegende Menschenrechte und andere grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen einzuhalten. Von einem Verstoß könne bei dem vorliegenden Sachverhalt aber keine Rede sein. Die Maßnahmen des FBI richteten sich ausschließlich gegen Menschen, bei denen hinreichende Anhaltspunkte für eine Verwicklung in den Drogen- und Waffenhandel bestünden.
Allein der Kauf eines speziell für kriminelle Zwecke konstruierten und über entsprechende Kanäle vertriebenen Kryptotelefons rechtfertige den Verdacht, dass der Nutzer das Gerät zur Planung und Begehung schwerer Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität verwenden wolle. Auch der Umstand, dass der Beschuldigte die im Ausland ergangenen Beschlüsse nicht unmittelbar angreifen konnte, verletzte nicht den Grundsatz auf ein faires Verfahren.
Entsprechend wies der BGH die Revision in weiten Teilen zurück. Erfolgreich war sie nur mit Blick auf das Strafmaß und die gerichtlichen Feststellungen zur Vermögensabschöpfung. Grund war demnach im Fall des Strafmaßes, dass in Deutschland inzwischen andere rechtliche Grundlagen zum Umgang mit Cannabis gelten. In diesen Punkten muss das Landgericht in Tübingen daher noch einmal neu verhandeln. Der Schuldspruch an sich bleibt bestehen.
R.Lee--AT