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Viereinhalb Jahre Haft für Millionenbetrug bei Handel mit Lebensmittelrestposten
Wegen Betrugs in Millionenhöhe beim gewerblichen Handel mit Lebensmittelsonderposten hat das Landgericht Hamburg einen Geschäftsmann am Montag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Laut einer Sprecherin sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass dieser unter anderem große Mengen Energydrinks und Nuss-Nugat-Aufstrich gegen Vorkasse an andere Gewerbetreibende verkauft hatte. Die versprochene Ware lieferte er allerdings nicht oder nur unvollständig.
Das Gericht ging in seinem Urteil von 40 einzelnen Betrugsfällen mit einem Gesamtschaden von knapp 1,9 Millionen Euro aus, die sich in den Jahren 2020 bis 2024 ereignet hatten. Diese Summe soll der zum Prozessauftakt im November 59-jährige Beschuldigte nun zurückzuzahlen. Eine mitangeklagte 52-Jährige, die mit dem Verurteilten gemeinsam seit mehreren Jahren einen gewerblichen Handel für Rest- und Sonderposten betreibt, wurde freigesprochen.
Laut Anklage hatte der Angeklagte die Restposten teilweise unter falschem Namen anderen Unternehmen angeboten. Diese zahlten Geld per Vorkasse oder in Form von Darlehen. Der Beschuldigte zweigte dieses ab, anstatt es für den Warenkauf zu nutzen. Ein halbes Jahr der Haftstrafe gilt laut Urteil wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als bereits verbüßt.
J.Gomez--AT