-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
Kölner Urteil nach Auftragsmord in Rockermilieu rechtskräftig
Anderthalb Jahre nach einem Auftragsmord im Kölner Rockermilieu ist das Urteil gegen den Anstifter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung des Manns zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie das Landgericht Köln am Donnerstag mitteilte. Es hatte den damals 27-Jährigen im Mai der Anstiftung zum Mord schuldig gesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Mordauftrag an zwei Täter erteilt hatte. Das 35 Jahre alte Opfer wurde im Mai 2023 in einem Kölner Park erschossen. Alle Beteiligten kannten sich aus einem mittlerweile aufgelösten Charter der Hells Angels.
Dem Urteil zufolge warteten die Täter gemäß den Anweisungen des 27-Jährigen in einem Fitnessstudio auf ihr Opfer. Nach einem gemeinsamen Fußweg trennten sie sich zunächst. Als der 35-Jährige davonging, tötete ihn einer der beiden dann gezielt mit zwei Kugeln in Kopf und Rücken - auch dies nach dem Tatplan des 27-Jährigen. Der Vorsitzende Richter sprach später von einer "öffentlich ausgeführten Hinrichtung".
Der 35-Jährige starb noch am Tatort in einem Park im Kölner Stadtteil Mülheim. Seine Begleiterin wurde durch einen weiteren Schuss verletzt. Die Täter setzten sich ins Ausland ab. Bereits kurz nach der Tat verdichteten sich Hinweise, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handeln könnte. Die Festnahme des mutmaßlichen Anstifters gelang dann im September 2023.
Gegen seine Verurteilung legte der Mann Revision beim BGH ein. Diese wurde dem Landgericht zufolge nun verworfen. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gefunden, hieß es.
M.O.Allen--AT