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Mann nach Trinkgelage erstochen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Hamburg
Nach dem gewaltsamen Tod eines Manns nach einem Trinkgelage in einer Wohnung ist ein 34-Jähriger vom Landgericht Hamburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde des Mordes und der besonders schweren Brandstiftung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der 34-Jährige soll sein Opfer im April erstochen und danach die Wohnung in Brand gesetzt haben.
Die beiden Männer sollen am Tatabend gemeinsam in der Wohnung des Opfers Alkohol getrunken haben. Der Geschädigte äußerte dabei laut Anklage die Vorstellung, ein Kleinkind sexuell missbrauchen zu können. Daraufhin soll der Angeklagte ein Küchenmesser geholt und dem Geschädigten tödlich in Kopf und Hals gestochen haben.
Anschließend soll der 34-Jährige die Wohnung mit Desinfektionsmittel und angezündeten Gegenständen in Brand gesetzt haben. Damit habe er die Gewalttat vertuschen wollen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung beantragte eine milde Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
R.Lee--AT