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Bundesverfassungsgericht urteilt über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet am Dienstag (10.00 Uhr) über die zwangsweise Behandlung betreuter Menschen im Krankenhaus. Die Frage ist, ob solche Zwangsbehandlungen unbedingt in einer Klinik stattfinden müssen oder ob das auch in der Wohneinrichtung möglich sein soll. Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. (Az. 1 BvL 1/24)
Zwangsbehandelt werden dürfen sie nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist. Gesetzlich ist bislang vorgeschrieben, dass eine Zwangsbehandlung nur im Krankenhaus stattfinden darf. Der Betreuer einer Frau wandte sich an den Bundesgerichtshof, um zu erreichen, dass sie zu Hause behandelt werden kann. Der Bundesgerichtshof legte den Fall dem Verfassungsgericht vor.
M.King--AT