-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
-
DFB-Team bangt um Einsatz von Schlotterbeck
-
Unterdrückung von Samen in Schweden: Wahrheitskommission fordert Wiedergutmachung
-
Linnemann zu Pflegereform: "Werden Einsparungen vornehmen müssen"
-
Paparazzi vor Schule: Sprecher von Prinz Harry kritisiert "rücksichtslose" Fotografen
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung zeigt Verständnis - verurteilt aber Gewalt
-
Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden
-
Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten
-
Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht
-
Medienberichte über Prügelei im Cockpit: Flugzeuge landet außerplanmäßig in Saudi-Arabien
-
Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen
-
Drohnenerkennungssystem am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen
-
Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform
-
Arbeitslosigkeit sinkt im September leicht - Herbstbelebung startet aber schwach
-
Übernahme von Tegut-Filialen durch Edeka: Monopolkommission warnt vor Folgen für Wettbewerb
-
Umfrage: Smartphones im Schulalltag stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen
-
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
-
Kfz-Haftpflicht: 7,4 Millionen Autofahrer werden in höhere Typklasse eingestuft
-
Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform
-
Ostbeauftragte fordert Finanzausgleich bei Einnahmen aus Erbschaftsteuer
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen
-
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
-
USA beenden offiziell Militäreinsatz im Irak
-
Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen
-
BUND kritisiert mögliche Preiserhöhung von Deutschlandticket als inakzeptabel
-
Südkoreas Geheimdienst: Nordkoreanischer Machthaber Kim "extrem fettleibig"
-
Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen
-
Razzia gegen Rechtsrock: Fast 400 Polizisten im Einsatz
-
Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen
-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
-
14 Festnahmen und 50 Millionen beschlagnahmt: Razzia gegen Banden
-
NHL: Dämpfer für Draisaitl - Debüt-Treffer für Peterka
-
Südkorea: Abgeordneter bestätigt Ankunft nordkoreanischer Kriegsgefangener aus Ukraine
-
US-Justiz erhebt Anklage gegen von ICE-Mitarbeitern angeschossenen Venezolaner
-
WNBA: Fiebich mit New York im Halbfinale
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
Wenn Fremde ein akut krankes Haustier finden und zur Tierklinik bringen, haften die Halter für die Kosten der Notbehandlung. Die Behandlung sei in ihrem Interesse, erklärte das Amtsgericht München am Montag. Es gab der Klage gegen eine Katzenbesitzerin statt.
Sie hat einen Kater namens Rocky. Er kam im Mai 2022 einige Tage lang nicht nach Hause. Schließlich wurde er bewusstlos von einem Unbekannten gefunden, der die Tierrettung alarmierte. Diese brachte den Kater als Notfall in eine Tierklinik, wo er behandelt wurde.
Da Rocky in ein Haustierzentralregister eingetragen war, fand die Klinik heraus, wer die Halterin war, und gab ihr Bescheid. Die Frau holte ihren Kater ab, wollte die Behandlungskosten von etwa 565 Euro aber nicht zahlen. Sie sei nicht zuvor informiert worden, und sie habe das Tier zu seinem üblichen Tierarzt bringen wollen, argumentierte sie.
Die Tierklinik trat ihre Forderung dann an ein Abrechnungsbüro ab. Dieses verklagte die Frau vor dem Amtsgericht und hatte damit nun Erfolg. Die Behandlung habe stattgefunden, und die Kosten seien angemessen gewesen, stellte das Gericht fest.
Zwar habe die Klinik den Kater auch aus ihrer eigenen tierärztlichen Verpflichtung heraus behandelt. Die Behandlung sei aber auch der Halterin zugute gekommen. Niemand dürfe einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, zitierte das Gericht aus dem Tierschutzgesetz.
Schon daraus folge, dass die Behandlung im Interesse der Katzenhalterin sei. Denn sie hätte ihr Tier ohnehin behandeln lassen müssen. Sie habe auch nicht zuvor benachrichtigt werden müssen, weil es sich um einen Notfall gehandelt habe, entschied das Gericht. Das belegten die Aussagen von Zeuginnen und die Dokumentation der Behandlung.
Die Katzenhalterin muss also die Kosten für die Behandlung von Rocky übernehmen. Das Urteil, das den Angaben zufolge schon Ende August fiel, ist rechtskräftig.
T.Sanchez--AT