-
Plünderungen nach Erdbeben in Venezuela
-
Noosha Aubel und Dietmar Woidke: Wie Potsdam ein schwerstbehindertes Kleinkind im Stich lässt
-
Tesla in Grünheide will tausend weitere Arbeitsplätze schaffen
-
Maria siegt weiter - im Halbfinale gegen Ostapenko
-
Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies
-
Bericht: FIA hebt Amtszeitbegrenzung auf
-
Großbritannien verzeichnet neuen Hitzerekord - Viele Notfalleinsätze in London
-
Bundestag wählt Juristen Hennemann zum neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
-
600 Ferkel ohne Wasser: Autobahnpolizei stoppt Tiertransport bei Hitze in Bayern
-
Ungarn: Scharfe Kritik an Magyars Plan zur Absetzung des Präsidenten
-
Bob-Ass Friedrich macht bis Olympia 2030 weiter
-
Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende
-
Oberstes US-Gericht entscheidet zugunsten von Bayer im Glyphosat-Streit
-
Infrastrukturgesetz: Lob aus Wirtschaft - Kritik von Umweltschützern
-
Erdbeben erschüttern Venezuela - Dutzende Todesopfer und schwere Schäden
-
Rubio: USA wollen keine Einigung mit dem Iran "um jeden Preis"
-
"Wer bestellt, bezahlt": Länder hoffen bei Treffen mit Merz auf Durchbruch
-
Geldwäsche für nigerianische Mafia: Zwölf Angeklagte in München verurteilt
-
Österreichische Schützen unterwegs: 34 Langwaffen in Reisebus in Bayern entdeckt
-
Konferenz in Danzig: Werben um private Investoren für den Wiederaufbau der Ukraine
-
Neues Gutachten bringt Debatte über AfD-Verbot wieder in Schwung
-
Ryanair streicht Gebühr für Familiensitzplatz - allerdings "widerwillig"
-
Trump stößt republikanische Parteikollegen mit Wutausbruch vor den Kopf
-
Berufssoldat stirbt bei Unfall auf Truppenübungsplatz in Rheinland-Pfalz
-
Gericht: Familienurlaub mit Mutter auch ohne Einwilligung von Kindsvater möglich
-
DB-Chefin Palla schraubt Ziele nach unten - 80 Prozent Pünktlichkeit erst 2035
-
Polizisten retten in Thüringen Schwanenfamilie von Straße
-
Onley verpasst Tour de France wegen Schulterverletzung
-
Mit Prozessionen und Selbstgeißelungen: Iraner begehen Aschura-Fest
-
Rubio warnt vor Gebühren für Straße von Hormus als Präzedenfall weltweit
-
Leistungssprung bei Mikrochips: IBM stellt neue Technologie vor
-
Grünen-Fraktionschefinnen fordern neuen Anlauf für AfD-Verbotsverfahren
-
Frankreich bringt zum fünften Mal Öltanker der russischen Schattenflotte auf
-
Hitzewelle in Frankreich bringt weitere Rekorde
-
Rekordverdächtig heiße Nacht in Deutschland: 26,2 Grad in Rheinland-Pfalz
-
Merz auf Wiederaufbaukonferenz: Wir stehen "Seite an Seite" mit der Ukraine
-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
-
In Plastiktüte vergraben: Kinder finden 60 goldene Ringe in Waldstück in Bayern
-
Tusk ruft Polen und Ukrainer zu "gegenseitigem Respekt" angesichts der Geschichte auf
-
17 Verletzte: Auto erfasst Mexiko-Fans
-
Mutmaßlicher Computerbetrüger soll Millionenschaden verursacht haben - Festnahme
-
Brüssel erwägt strengere Regeln für Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft
-
Betrüger erbeuten Schmuck für 150.000 Euro von 82-Jährigem in Nordrhein-Westfalen
-
Erdbeben in Venezuela: Bundeswehr steht für Hilfsleistungen bereit
-
Schwere Erdbeben erschüttern Venezuela - Große Schäden und mindestens 32 Todesopfer
-
Olympiaprämie: Athleten Deutschland sieht "noch Luft nach oben"
-
Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz
-
Nordrhein-Westfalen: Mann erschießt in Essen Ehefrau und sich selbst
-
Kehrtwende im US-Senat: Trumps Befugnisse im Iran-Krieg werden nicht weiter eingeschränkt
Soldat muss für Anerkennung von Belastungsstörung Lebensbedrohliches selbst erlebt haben
Erlebt ein Bundeswehrsoldat lebensbedrohliche Ereignisse im Auslandseinsatz nicht selbst, reichen bloße Berichte davon zur Anerkennung einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht aus. Aus einer solchen zu Unrecht anerkannten PTBS könnten wiederum keine anderen Schädigungsfolgen wie Alkoholabhängigkeit anerkannt werden, erklärte das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart am Mittwoch. Es ging um einen früheren Berufssoldaten, der zweimal für mehrere Monate in Afghanistan stationiert war.
Dort kamen drei seiner Kameraden durch eine Landmine und ein Selbstmordattentat ums Leben. Bei einem Raketenangriff sei der Kläger selbst im Bunker gewesen, erklärte das Gericht weiter. Einmal seien Jugendliche mit einer Mörsergranate auf ihn zugekommen, die sie aber ohne Explosion auf seine Aufforderung hin weggeworfen hätten.
Der heute 51-Jährige sei später an Krebs erkrankt und außerdem alkoholabhängig und darum mehrmals stationär in Behandlung gewesen. Seit 2018 sei eine Betreuerin für ihn bestellt, und er sei aus der Bundeswehr entlassen worden. Kurz zuvor habe die Bundesrepublik eine PTBS anerkannt und ihm Ausgleichszahlungen gewährt, seine Alkoholerkrankung aber nicht als weitere Schädigungsfolge anerkannt. Die Begründung sei gewesen, dass die Sucht bereits vor den Afghanistaneinsätzen bestanden habe.
Der frühere Soldat klagte und bekam zunächst vom Sozialgericht recht. Dieses verurteilte die Bundesrepublik dazu, die schwere Alkoholabhängigkeit als weitere Folge der Beschädigung im Wehrdienst anzuerkennen. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil aber nun auf.
Ein Sachverständiger habe geschildert, dass die maßgeblichen Kriterien für eine PTBS nicht erfüllt seien und höchstens ein Ausgleich nach einem Grad der Schädigungsfolgen von 30 gewährt werden könne, erklärte es.
Insbesondere habe der Soldat kein lebensbedrohliches, traumaauslösendes Ereignis in Afghanistan selbst erlebt. Er habe selbst bestätigt, dass er nur Situationen erlebt habe, die alle anderen Soldaten gleichermaßen beträfen.
Außerdem habe er gleich nach dem Auslandseinsatz eine Qualifizierungsmaßnahme in der Nato-Eingreiftruppe absolviert und sei dafür gesundheitlich als geeignet eingestuft worden, was bei einer schweren Traumatisierung kaum vorstellbar sei.
Während der gutachterlichen Untersuchung habe der Mann bei der Schilderung der Auslandseinsätze weder Begleiterscheinungen noch Vermeidungsverhalten gezeigt, zitierte das Gericht weiter. Anders als er von Konflikten mit seiner Frau erzählt habe: Dabei habe er "eine ausgeprägte Unruhe mit ungeordneter und sprunghafter Darstellung" gezeigt.
Seine Alkoholsucht wiederum sei auf seine familiäre Vorgeschichte und Probleme in der Ehe zurückzuführen, schon von Jugend an sei er extrem alkoholgefährdet gewesen. An den Wochenenden sei er schon vor seiner Zeit in Afghanistan oft betrunken gewesen.
R.Chavez--AT