-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
-
Nach Fund von toten Neugeborenen in Berlin Jugendliche tatverdächtig
-
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
-
Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
-
Grüne werfen Merz soziale Kälte und Versagen in Klimakrise vor
-
Schriftstellerin Christine Wunnicke erhält in diesem Jahr Georg-Büchner-Preis
-
Erdogan verteilt bei Nato-Gipfel Revolver als Gastgebergeschenk
-
Aktionstag der IG Metall gegen Sparpläne bei Volkswagen hat begonnen
-
Junge Union fordert sofortigen Rückzug Wegners von Spitzenkandidatur in Berlin
-
EuGH: Deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung gilt nicht als staatliche Beihilfe
-
Hitzewelle in Deutschland: RKI schätzt mindestens 5100 hitzebedingte Todesfälle
-
Europäischer Gerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos
-
Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Beschaffung von Meko-Fregatten
-
Merz: USA haben Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt
-
Missbrauchsurteil: Trump muss Millionenbetrag an Journalistin Carroll zahlen
-
Sachsen-Anhalt: Vier Jahre altes Mädchen von Hund zu Tode gebissen
-
"Wir liefern": Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition gegen Kritik
-
Frankreichs Außenminister Barrot gibt dem Iran die Schuld an US-Angriffen
-
Medien: Adeyemi will Wechsel nach Barcelona
-
Energieberater kritisieren kurzfristige Förderkürzungen für Heizungstausch
-
Grüne kritisieren geplante Abschaffung von Kindersofortzuschlag
-
Bierkisten auf der Fahrbahn: Kamener Kreuz teilweise gesperrt
-
Deutsche Exporte im Mai erneut gestiegen - vor allem in die USA
-
Oberstes Gericht Südkoreas bestätigt Haftstrafe gegen Ex-Präsident Yoon
-
Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn - knappe rot-rot-grüne Mehrheit
-
Polizei: Sechster Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
US-Demokrat Platner zieht nach Vergewaltigungsvorwürfen Senatskandidatur zurück
-
Schiri-Boss Collina weist Kritik aus Ägypten zurück
-
Zweite Nacht in Folge: USA greifen Iran an - Teheran attackiert US-Stützpunkte
-
Debüt naht: Segner erstmals auf der Bank der All Blacks
-
Wieder kein Deutscher am Sachsenring: "Nicht zufriedenstellend"
-
Finale vor Augen: Zverev will "Fery-Tale" beenden
-
113. Tour de France: Vorschau auf die 6. Etappe
-
Trump meidet bei Abflug vom Nato-Gipfel Air Force One aus Katar
-
Iran meldet Angriffe auf US-Stützpunkte in Bahrain und Kuwait
-
Heißester Juni der Geschichte in Westeuropa - Zweitwärmster für Europa insgesamt
-
Nachfolge von Starmer: Verfahren zur Nominierung beginnt
-
Getöteter iranischer Machthaber Chamenei wird in seiner Heimatstadt beigesetzt
-
OpenAI gibt neues KI-Modell für breite Öffentlichkeit frei
-
VW-Aufsichtsrat kommt zusammen - IG Metall protestiert wegen Sparkurses
-
EuGH urteilt über deutsche Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
-
Kanzler Merz gibt Regierungserklärung im Bundestag ab
-
Urteil in Prozess um zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Unfälle mit E-Scootern: Bundestag entscheidet über Haftung von Vermietern
-
Auch Justin Bieber soll in Halbzeitshow von Fußball-WM-Finale auftreten
-
Nach Niederlage: Trump fordert von Supreme Court Neuanhörung zu Staatsbürgerschaft
Ermordete 14-jährige Ayleen: Urteil gegen Täter überwiegend rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem Mord an der 14-jährigen Ayleen in Hessen ist das Urteil gegen den Täter überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Verurteilung von Jan Heiko P. wegen Mordes. Das Landgericht Gießen hatte im September 2023 eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den damals 30-jährigen Angeklagten verhängt. (Az. 2 StR 111/24)
Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch das wurde vom BGH nun bestätigt. Zudem bleibt die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestehen.
Die Revision des Angeklagten wurde damit in Karlsruhe größtenteils verworfen. Nur in einem Punkt muss das Landgericht neu verhandeln: Dabei geht es um die Strafe für das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Hier hat sich in der Zwischenzeit das Gesetz geändert.
Mit den entsprechenden Korrekturen reagierte die Bundesregierung im Juni auf Forderungen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Hintergrund ist, dass mit der früheren Regelung auch solche Menschen bestraft werden mussten, die sich nichts Strafwürdiges hatten zuschulden kommen lassen - etwa Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die strafwürdiges Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.
Über die Einzelstrafe für diese Tat muss das Landgericht Gießen also neu entscheiden und darauf basierend eine neue Gesamtstrafe aussprechen. Das ist aber eine Formalie. An der Verurteilung von P. zu lebenslanger Haft ändert sich dadurch nichts, wie der BGH mitteilte. Wegen der Gesetzesänderungen seien auch die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung nicht mehr gegeben. Auch darüber muss das Landgericht also neu entscheiden.
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.
Wie das Landgericht feststellte, hatte er das Mädchen aus dessen Heimatort abgeholt und nach Hessen gebracht. Dort habe er sie entweder gewürgt, um sie wehrlos zu machen und vergewaltigen zu können, oder nach einem Sexualdelikt erwürgt.
Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander wenige Monate vor der Tat über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Außerdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.
R.Garcia--AT