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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
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Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
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Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
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Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
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Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
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Merz reist zu Treffen der Ukraine-Koalition und Militärparade nach Paris
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Neue Hitzewelle überrollt Deutschland: Temperaturen bis 38 Grad erwartet
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Druck auf Wegner wächst: Berliner CDU-Mitglieder wollen neuen Spitzenkandidaten
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Sparpläne bei Volkswagen bleiben unklar - Absatz bricht weiter ein
Mann wegen Tötung von Jogger an Berliner Spreeufer vor Gericht
Wegen der Tötung eines Joggers am Berliner Spreeufer muss sich seit Montag ein 35-Jähriger in einem Sicherungsverfahren vor dem Berliner Landgericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag wurde von der Staatsanwaltschaft die Antragsschrift verlesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Mann steht wegen Totschlags vor Gericht.
Der 35-Jährige Adel J. soll am Abend des 20. Novembers 2023 einem ihm entgegenkommenden Jogger auf dem Uferweg an der Spree in Berlin-Treptow mit einem Messer in den Hals und den Oberkörper gestochen haben. Dabei wurde laut Staatsanwaltschaft auch die Halsschlagader durchtrennt, der Jogger starb noch vor Ort.
Der Angeklagte war laut Antragsschrift zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. In einem Sicherungsverfahren wird im Gegensatz zum normalen Strafverfahren geprüft, ob ein mutmaßlich schuldunfähiger Täter in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
W.Morales--AT