-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
-
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
-
Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
-
Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
-
Nordirland: Islamfeindliche Holzkonstruktion während Entfernung angezündet
-
Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
-
Merz reist zu Treffen der Ukraine-Koalition und Militärparade nach Paris
-
"Spiegel": Bundeswehr schließt deutsches Feldlager in Erbil
-
Mission Klopp: DFB-Spitze unterwegs zum Wunsch-Bundestrainer
-
Passagier während Ryanair-Flugs nach Memmingen fast durch kaputtes Fenster hinausgezogen
Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für AfD-Politiker Höcke wegen NS-Parole
Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll.
Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden. Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen.
Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Im Anschluss sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wurde ein Urteil erwartet.
Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch "Alles für Deutschland" zu vervollständigen.
Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole "Alles für Deutschland" verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Höcke selbst bestritt eine strafrechtliche Relevanz seiner Äußerungen und stellte diese wiederholt als Banalität dar. Er bezeichnete das Verfahren gegen ihn als "Farce" und hält sich für "völlig unschuldig".
N.Walker--AT