-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
-
Taylor Swift zahlt New York umgerechnet 140.000 Euro für Hochzeit
-
Merino rettet Spanien: Jetzt Giganten-Duell gegen Frankreich
-
Britische Polizei nimmt nach Tod von Ex-Ministerin Mordermittlungen auf
-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Zündung von illegalem "Polenböller"
Wer illegale sogenannte Polenböller zündet und sich dabei schwer verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es ist von einem überwiegenden Selbstverschulden auszugehen, wie das Landgericht Rostock am Donnerstag mitteilte. Ein Mann hatte sich trotz Dunkelheit und fehlender Erfahrung am Entzünden beteiligt. (Az.: 3 O 842/22).
Der Kläger war im Februar 2019 auf einer Geburtstagsparty eines Verwandten, bei der größere Mengen illegal besorgter Böller aus Polen als Feuerwerk gezündet wurden. Darunter befanden sich auch Feuerwerksbomben in Form von Kugelbomben, die keine Angaben zum Hersteller hatten. Der Kläger beteiligte sich an der Zündung von drei Böllern.
Einer davon sprang aus der Abschussvorrichtung heraus und explodierte direkt vor seinem Gesicht. Er erlitt schwerste und dauerhafte Gesichtsverletzungen. Sein Verwandter wurde später vom Amtsgericht Rostock wegen des unerlaubten Kaufs der Böller zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nun forderte der Geschädigte in einem Zivilverfahren Schadenersatz und Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe von seinem Verwandten. Die Kammer wies die Klage ab. Wer als Erwachsener freiwillig mit anhand der Verpackung deutlich erkennbar illegalen Sprengkörpern hantiert und durch die Dunkelheit und Unerfahrenheit selbst nicht genau weiß, was er tut, kann demnach die Verantwortung nicht auf Andere abwälzen.
Zwar war der Mann angetrunken, Anhaltspunkte für eine mangelnde Zurechnungsfähigkeit gab es aber nicht. Ein solch grobes Verschulden gegen sich selbst befreit in diesem konkreten Fall denjenigen, der den Sprengstoff beschaffte, von der eigentlich grundsätzlich bestehenden Verantwortung. Der Kläger hätte die Beteiligung an der Zündung ablehnen müssen. Durch sein Handeln ließ er nach Ansicht der Kammer seine eigenen Interessen vorsätzlich außer Acht.
T.Perez--AT