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Massenhaft gefälschte Coronaatteste: Ärztin in Dresden zu Haftstrafe verurteilt
In einem Prozess um massenhaft gefälschte Coronaatteste ist eine Ärztin vor dem Landgericht Dresden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 67-jährige Medizinerin in mehr als tausend Fällen gefälschte Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Dresden sagte.
Verurteilt wurde die Angeklagte zudem wegen Betrugs und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe, konkret eines Elektroschockers. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von rund 47.000 Euro als Wertersatz an - Geld, dass die Ärztin mit den gefälschten Attesten kassiert haben soll. Für drei Jahre darf sie außerdem nicht als Ärztin tätig sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, die Verteidigung beantragte in ihrem Plädoyer einen Freispruch. Die Angeklagte kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Urteilsverkündung war zwischenzeitlich wegen lauter Zwischenrufe von mutmaßlichen Sympathisanten der Angeklagten unterbrochen worden. Gegen einzelne Störer wurden nach Gerichtsangaben Platzverweise erteilt.
Der Anklage zufolge soll die Ärztin seit Beginn der Coronapandemie sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben. Die 66-Jährige bescheinigte Patienten demnach pauschal, dass sie keine Maske tragen oder sich nicht impfen lassen können. Auch soll sie Patienten attestiert haben, dass Coronatests aus medizinischen Gründen nur durch Speicheluntersuchungen möglich seien. Die Atteste gab die Ärztin laut Anklage ohne gesundheitliche Untersuchungen aus.
Die Medizinerin stellte der Staatsanwaltschaft zufolge zudem Nachweise von Coronatests aus, ohne zuvor entsprechende Negativergebnisse festgestellt zu haben. Pro Test soll sie mindestens 25 Euro verlangt haben.
Die Frau wird der Anklage zufolge der sogenannten Reichsbürgerszene zugeordnet. Sie bezeichne sich selbst als Angehörige des Indigenen Volks der Germaniten. Zudem sei sie einschlägig vorbestraft.
Im Mai sollen drei mutmaßliche Besucher des Prozesses einen im Auto sitzenden Richter des Landgerichts bedroht und beleidigt haben. Der Staatsschutz der Polizei ermittelt.
W.Morales--AT