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Prozess gegen Heilpraktiker in Flensburg: Mann wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
Nach mehr als einjährigem Prozess hat das Landgericht Flensburg einen angeblichen Heilpraktiker am Mittwoch wegen Mordes an seiner schwerkranken Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der schleswig-holsteinischen Stadt mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer 2022 mit einer Medikamentenüberdosis getötet hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der zum Prozessauftakt 54-jährige Angeklagte heimtückisch und aus Habgier. Motiv für die Tat war demnach, dass er zuvor von einer Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden war. Der laut Gericht selbst "vermögenslose" Beschuldigte befürchtete deshalb, von seiner Frau verlassen zu werden und mittellos dazustehen.
Die Kammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung des Beschuldigten nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Tötung auf Verlangen plädiert.
Im Prozess hatte sich der Beschuldigte mit dem Argument verteidigt, seine Ehefrau habe Suizid begehen wollen und das tödliche Medikament freiwillig mit seiner Hilfe eingenommen. Diese Darstellung des Geschehens wies das Gericht nach Angaben des Sprechers in seinem Urteil aber als "insgesamt nicht glaubhaft" zurück. Seine Ehefrau habe nicht sterben wollen.
Ein nach der Tat entdeckter vermeintlicher Abschiedsbrief stammte demnach nicht von dem Opfer, sondern wurde vom Angeklagten selbst verfasst. Das Schreiben sei "Teil des Plans des Angeklagten gewesen, die Tötung als gemeinsamen Suizidversuch zu inszenieren", erklärte das Gericht dazu.
Der Beschuldigte hatte sich damals mit einem Messer verletzt, nachdem er seiner Frau zusätzlich zu der Medikamentengabe noch Stiche mit der Waffe in den Bauch versetzt hatte. Bereits vor der Tat hatte der Beschuldigte seine Frau demnach von Freunden isoliert und ihr Vermögen verbraucht.
Der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Tochter der Getöteten sprach das Gericht zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Prozess hatte im März vergangenen Jahres begonnen und war von mehreren juristischen Wendungen geprägt. Unter anderem kam der Beschuldigte zwischenzeitlich auf freien Fuß, wurde aber später wieder in Untersuchungshaft genommen.
Ursprünglich war der angebliche Heilpraktiker, der ohne die entsprechende Qualifikation praktizierte, auch wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Patientinnen angeklagt. Das Verfahren wegen dieser Verfahren wurde aber im April auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass eine Verurteilung wegen dieser Taten neben der für Mord zu erwartenden Strafe kaum ins Gewicht fallen würde. Es wäre aber ein weiteres sehr umfangreiches Beweisprogramm notwendig gewesen.
T.Perez--AT