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Bundesverwaltungsgericht lehnt vorläufigen Baustopp für Fehmarnbeltquerung ab
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau der Fehmarnbeltquerung abgelehnt. Wegen Riffen auf der Tunneltrasse wollte das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung die Bauarbeiten vorläufig stoppen lassen. Damit hatte es jedoch keinen Erfolg, wie das Gericht am Freitag mitteilte. (Az. BVerwG 9 VR 1.2)
Der Bau des rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Erst im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Weg dafür frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen und Umweltschutzverbänden abwies. Die Bundesrepublik konzentriert sich vor allem auf den Ausbau der Verkehrsanbindungen des neuen Tunnels an das vorhandene Straßen- und Schienennetz. Im November 2021 starteten die Bauarbeiten auf deutscher Seite offiziell.
Zuvor, im September, hatte das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber den Bauherrn Femern A/S verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Am 17. Januar reichte die Umweltvereinigung in Leipzig den Eilantrag ein. Warum dieser keinen Erfolg hatte, teilte das Gericht noch nicht mit. Die Begründung will es bald veröffentlichen.
M.Robinson--AT