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Prozess um tödlichen Nachbarschaftsstreit in Mainz begonnen
Vor dem Landgericht Mainz hat am Dienstag ein Prozess um einen tödlichen Nachbarschaftsstreit begonnen. Angeklagt ist in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ein 32-Jähriger wegen eines vollendeten Totschlags und zweier weiterer versuchter Tötungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Todesopfer bei einer zufälligen Begegnung auf einem Feldweg im Oktober in Bingen erstochen zu haben.
Demnach gab es schon länger einen Nachbarschaftsstreit zwischen dem 32-Jährigen und einem Zeugen der Tat. Der Nachbar des Angeklagten habe sich im Oktober mit zwei Begleitern in einem Pritschenwagen auf dem Feldweg befunden, als er den 32-Jährigen dort zu Fuß entlang laufen sah. Einer der Begleiter des Nachbarn habe den Mann wegen eines zurückliegenden Vorfalls zur Rede stellen wollen.
Der Begleiter sei abgestiegen und habe den Angeklagten aus kurzer Entfernung angeschrien. Daraufhin habe der 32-Jährige ein Messer herausgeholt und binnen kurzer Zeit 17 Mal auf den Mann eingestochen. Das Opfer verblutete noch vor Ort.
Der zweite Begleiter des Nachbarn habe dem Mann zu Hilfe kommen wollen. Als er bemerkt habe, dass der 32-Jährige weiter auf sein Opfer einstach, sei er in Richtung des Pritschenwagens geflüchtet. Ihn soll der 32-Jährige in Tötungsabsicht verfolgt haben. Er wurde durch mehrere Messerstiche verletzt. Es sei ihm aber gelungen, den Angeklagten abzuschütteln.
Der Nachbar sei mit dem Verletzten zu einem nahen Hof gefahren, um Notrufe abzusetzen. Dort sei wenig später auch der Angeklagte aufgetaucht. Erneut sei er mit dem Messer auf die Männer losgegangen. Dem Nachbar sei es gelungen, ihm das Messer aus der Hand zu nehmen. Dabei wurde er ebenfalls verletzt.
Anschließend sei der 32-Jährige auf einen Passanten losgegangen, habe sich mit einer Mistgabel bewaffnet und nach weiteren Attacken damit nach dem Nachbarn geworfen. Schließlich ließ er von ihm ab. Polizisten nahmen den 32-Jährigen zu Hause fest. Bis Ende August sind im Prozess elf weitere Termine angesetzt.
N.Mitchell--AT