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EuGH: Online-Dienste müssen in Italien keine zusätzlichen Daten an Behörden melden
Online-Dienste und Online-Suchmaschinen wie Airbnb, Vacation Rental, Google oder Amazon müssen den Behörden in Italien keine zusätzlichen, über das EU-Recht hinausgehenden Daten übermitteln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, das solche nationalen Verpflichtungen dem EU-Recht entgegenstehen. Italiens Regierung wollte nach eigenen Angaben mit den Vorschriften für mehr Fairness und Transparenz sorgen. (Az. C-662/22 u.a.)
Die Vorschriften hatte Italien 2021 und 2022 erlassen. Die Unternehmen mussten sich in ein von einer Behörde geführtes Register eintragen, regelmäßig ihre wirtschaftliche Lage dokumentieren und andere detaillierte Informationen übermitteln sowie einen bestimmten finanziellen Beitrag zahlen.
Die Unternehmen wandten sich vor einem italienischen Gericht gegen diese Verpflichtungen und argumentierten, der erhöhte Verwaltungsaufwand verstoße gegen EU-Recht. Airbnb, Google und Amazon sowie Vacation Rentals haben ihren Sitz in Irland oder Luxemburg und machten geltend, sie unterlägen den Gesetzen des Landes, wo sie niedergelassen sind. Das italienische Gericht legte den Rechsstreit dem EuGH vor.
Der Gerichtshof verwies auf die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr - demnach unterliegt ein Unternehmen den Vorschriften seines EU-Herkunftslandes. Die anderen Mitgliedstaaten der EU seien an den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gebunden. Italien dürfe in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Anbietern von Online-Diensten keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegen.
Y.Baker--AT