-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
-
Kane plaudert über "surreales" Treffen mit Trump beim Golf
-
Geiselnahme in Berlin beendet - Täter mit Taser überwältigt
-
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
-
Berichte: USA fordern Ende der Angriffe in Straße von Hormus und stellen Iran Ultimatum
-
Mehr als 14.000 Menschen bringen sich in Taiwan vor Taifun "Bavi" in Sicherheit
-
Schnieder räumt Defizite bei Generalsanierungen von Bahnstrecken ein
-
Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
-
Vinicius Júnior entschuldigt sich bei Fans
-
Mission Klopp: DFB-Spitze trifft sich mit Wunsch-Bundestrainer
-
Geiselnahme in Berlin: Mann hält Frau in Supermarkt seit Stunden in seiner Gewalt
-
Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"
-
Aldag kritisiert Evenepoel: "Absolut unnötig"
-
"Bleibe hungrig": Zverev hat Lust auf Nachschlag
-
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
-
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
-
Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke
-
Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden
-
Zum zweiten Mal in fünf Tagen: Neuer landesweiter Stromausfall in Kuba
-
Hunderte Babys in Peru nach Norwegens Fußballstar Erling Haaland benannt
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz auf
-
Erstmals seit vier Jahren: Harry und Familie von Charles und Camilla empfangen
-
Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela steigt auf über 4000
-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
BGH: Funkzellenabfrage nur bei Verdacht auf besonders schwere Straftat
Eine Funkzellenabfrage darf nur bei Verdacht auf eine besonders schwere Straftat angeordnet werden. Wurde sie fälschlicherweise angeordnet, dürfen Erkenntnisse daraus vor Gericht nicht als Beweise verwertet werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss betonte. Bei einer Funkzellenabfrage werden die Telekommunikationsdaten in einer Funkzelle, also einem bestimmten Bereich, für einen bestimmten Zeitpunkt erhoben. (Az. 2 StR 171/23)
Der Fall eines wegen Diebstahls mit Waffen angeklagten Manns muss damit vor dem Landgericht Frankfurt am Main teilweise neu verhandelt werden. Er wurde ursprünglich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Landgericht stützte seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten dabei auch auf die Erkenntnisse aus der Funkzellenabfrage - wonach er sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben soll. Diese Abfrage durfte aber gar nicht erst angeordnet werden, wie der BGH ausführte.
Der Verdacht auf Diebstahl reicht demnach für eine solche Anordnung nicht aus, es muss ein Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegen. Welche das sind, ist rechtlich genau definiert. Dazu zählen unter anderem Mord und Raub.
Zwar zog das Frankfurter Landgericht für die Verurteilung des Angeklagten auch andere Indizien heran - etwa eine Einzahlung auf sein Konto in ungefährer Höhe der gestohlenen Summe am folgenden Morgen und die SMS eines Mitangeklagten.
Dennoch sei nicht auszuschließen, dass das Landgericht ohne die Verwertung der Funkzellendaten zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, das für den Angeklagten günstiger ausfiele, erklärte der BGH. Nun wird der Fall teilweise neu aufgerollt, eine andere Strafkammer des Landgerichts soll entscheiden.
S.Jackson--AT