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IS-Rückkehrerin aus Kreis Lippe in Düsseldorf zu Haftstrafe verurteilt
Eine IS-Rückkehrerin ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Die 36-jährige Angeklagte wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Wegen einer bereits im Irak verbüßten Untersuchungshaft gilt die Strafe als "vollständig erledigt".
Die Angeklagte war in dem Prozess den Angaben zufolge geständig. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Für den Fall einer Verurteilung forderte sie eine milde Strafe.
Laut den Feststellungen hatte sich Fatima M. im Juli 2015 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Dazu sei die deutsch-russische Staatsangehörige mit ihrem Ehemann und ihren damals vier- und achtjährigen Söhnen nach Syrien ausgereist.
Dort habe M. ein vom IS bereitgestelltes Haus bezogen und sich in die Strukturen der Dschihadistenmiliz eingegliedert. Auch hätten sie und ihr Ehemann monatlich Geldzahlungen der Miliz erhalten.
Entsprechend der IS-Ideologie soll sich M. um den Haushalt und die Kindererziehung gekümmert haben. Ihr Ehemann soll währenddessen eine militärische und religiöse Schulung absolviert haben. Er starb mutmaßlich im Oktober 2015 bei einem Kampfeinsatz.
Danach habe M. erneut geheiratet und fortan in einem Haus im irakischen Mossul gelebt. Ihre Söhne sollen bei einem Luftangriff im Keller eines Krankenhauses verschüttet worden sein. Ihr Verbleib ist unbekannt. Die Frau wurde 2017 im Irak festgenommen und saß unter teils widrigsten Bedingungen in Untersuchungshaft.
Wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zum IS wurde sie im Irak freigesprochen. Allerdings wurde sie wegen Verstoßes gegen irakisches Aufenthaltsrecht zu einer Freiheits- und Geldstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr verbüßte die Angeklagte, bis sie im Februar 2019 nach Deutschland zurückgebracht wurde.
Das Urteil am Mittwoch erging auch wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht in einem Fall. Rechtskräftig ist es noch nicht. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
N.Mitchell--AT