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Ermittlungen gegen Erzieherinnen wegen sexueller Handlungen unter Kindern eingestellt
Mehr als ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Zweibrücken Ermittlungen gegen zwei ehemalige Kitaerzieherinnen wegen sexuellen Missbrauchs eingestellt. Es gebe keine Beweise für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Frauen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Keiner der teils vagen Hinweise auf sexuellen Missbrauch habe belegt werden können.
Weitere Erzieher hätten zu keinem Zeitpunkt die den Frauen vorgeworfenen Handlungen bestätigen können. Mitteilungen über Spiele zwischen den Kindern, bei denen sie sich gegenseitig ihr Geschlechtsteil gezeigt hätten, seien bekannt und Gegenstand von Diskussionen über den Umgang mit dem Thema innerhalb der Belegschaft gewesen.
Der Vorwurf der Eltern, aus ihrer Sicht nicht angemessen auf nicht zu tolerierende Verhaltensweisen der Kinder reagiert zu haben, begründe keinen strafrechtlichen Vorwurf. Von sieben richterlich vernommenen Kindern zwischen vier und sieben Jahren hätten zwei verfahrensrelevante Angaben gemacht.
Laut einem Gutachten seien diese Angaben aber nicht dazu geeignet, um den Sachverhalt aufzuklären. Demnach sei ein sexualisiertes Spielverhalten kein eindeutiger Hinweis auf ein Missbrauchserlebnis. Es gebe sexualisierte Verhaltensweisen, die zur normalen kindlichen Entwicklung zählten.
Ins Rollen waren die Ermittlungen Ende 2021 nach Meldungen von Eltern gekommen, die angaben, ein auffälliges sexuelles Verhalten an ihren Kindern beobachtet zu haben. Wo der Ursprung des Verhaltens lag, ließ sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht mehr nachvollziehen.
H.Romero--AT