-
Iranische Zeitung setzt Merz auf Liste für Vergeltung wegen Chameneis Tod
-
Vorbehalte in Ost-SPD gegen Rentenpläne der Bundesregierung
-
Nach Brand in Kabelschacht: Züge auf Strecke Köln-Düsseldorf fahren wieder
-
Katars ehemaliger Emir Scheich Hamad gestorben
-
US-Senator und Trump-Verbündeter Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
VW-Chef Blume will Werksschließungen möglichst vermeiden
-
99 Badetote im Juni: So viele wie seit 2003 nicht
-
Tod von britischer Ex-Ministerin: 28-Jähriger wegen Mordverdachts festgenommen
-
Republikanischer US-Senator Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
Neue US-Angriffe auf den Iran - Teheran greift Golfstaaten an und schließt Straße von Hormus
-
Tausende protestieren gegen Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien
-
Wimbledons neue Königin Noskova: "Werde paar Tage brauchen"
-
Nachfolger Zverev? Stich "ziemlich emotionslos"
-
Sieg in Überzahl: Messi und Co. mit Mühe ins Halbfinale
-
Iran verkündet Sperrung von Straße von Hormus - USA starten neue Angriffe
-
US-Militär: Neue Angriffe gegen den Iran gestartet
-
"Hey Jude": Starker Bellingham schießt England ins WM-Halbfinale
-
Zweimal Bellingham: England ringt Norwegen nieder
-
Irans Revolutionsgarden: Straße von Hormus "bis auf Weiteres" geschlossen
-
Sturm tritt ab: Niederlage gegen Stein im letzten Kampf
-
Gluthitze in Frankreich: Touristenattraktionen wie der Eiffelturm schließen früher
-
Deutsche U19 verliert EM-Finale gegen Spanien
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
Gericht: Hautkrebs bei Polizisten keine Berufskrankheit
Ein Polizist kann sich Hautkrebs einem aktuellen Urteil zufolge nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen. Ein besonderes Erkrankungsrisiko durch UV-Strahlung sei auch für Polizisten im Streifendienst nicht festzustellen, teilte das Verwaltungsgericht Aachen am Montag mit. Es lehnte deshalb die Klage eines langjährigen Polizeibeamten am Montag ab. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.
Der Kläger blickte den Angaben zufolge auf eine fast 46-jährige Dienstzeit zurück - unter anderem im Streifendienst. Inzwischen leidet er an Kopf, Gesicht und Armen unter Hautkrebs. Dies wollte er als Berufskrankheit anerkannt haben. Der Kläger argumentierte, sein Dienstherr habe ihm kein Mittel zum Schutz vor UV-Strahlung zur Verfügung gestellt. Auch sei er nicht auf die Notwendigkeit eines UV-Schutzes hingewiesen worden.
Das Verwaltungsgericht lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Erforderlich sei im Fall von durch UV-Strahlung ausgelöstem Hautkrebs, dass der Betroffene bei seiner Tätigkeit der Gefahr der Erkrankung "besonders ausgesetzt ist", erklärte das Gericht zur Begründung. Das Erkrankungsrisiko müsse also aufgrund der Tätigkeit "in entscheidendem Maß höher als das der Allgemeinbevölkerung" sein.
Davon könne bei einem Polizeibeamten im Streifendienst jedoch nicht die Rede sein."Polizisten bewegen sich im Außendienst in unterschiedlichen örtlichen Begebenheiten und nicht nur bei strahlendem Sonnenschein im Freien", erklärte das Gericht weiter. Zudem gebe es keine Referenzfälle, obwohl das Thema Hautkrebs durch UV-Strahlung bereits seit Jahrzehnten bekannt sei. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
Y.Baker--AT