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Streit über AfD-Vorsitzende von Bundestagsausschüssen wird in Karlsruhe ausgetragen
Der seit Jahren schwelende Streit um die Vorsitze in verschiedenen Bundestagsausschüssen wird seit Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgetragen. Die AfD-Fraktion, die in dieser Legislaturperiode keinen einzigen Vorsitzenden stellt, wandte sich an das Gericht. Dabei geht es um eine Abwahl, nämlich die des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses 2019, und mehrere Nichtwahlen von AfD-Kandidaten zu Ausschussvorsitzenden nach der Bundestagswahl 2021. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)
Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse spielen eine wichtige Rolle im parlamentarischen Alltag. Sie bereiten die Ausschusssitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Gemeinhin würden sie auch als "kleine Parlamentspräsidenten" bezeichnet, berichtete der Berliner Juraprofessor Sven Hölscheidt in der Verhandlung.
Im Kern geht es um die Frage, ob allen Fraktionen Vorsitze in Ausschüssen zustehen oder ob die Ausschüsse per Wahl auch anders entscheiden können. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. In den vergangenen Jahrzehnten klappte das meistens.
Wenn sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl aber nicht einigen können, kommt das sogenannte Zugriffsverfahren zum Tragen. Dann dürfen die Fraktionen reihum, der Größe nach, auf die Ausschussvorsitze zugreifen. Die Abwahl von Ausschussvorsitzenden ist in der Geschäftsordnung nicht geregelt.
Die Abwahl Brandners im November 2019 war dann auch ein in der Geschichte der Bundesrepublik bislang einmaliger Vorgang. Vorangegangen waren ihm Äußerungen Brandners in sozialen Netzwerken, die für Empörung sorgten und als antisemitisch wahrgenommen wurden. So nannte er das Bundesverdienstkreuz für den Sänger Udo Lindenberg einen "Judaslohn".
Er selbst sagte dazu in Karlsruhe, dass er sich als Privatperson geäußert habe und die Tweets, die "in die Öffentlichkeit gezerrt" worden seien, nichts mit seiner Tätigkeit im Rechtsausschuss zu tun gehabt hätten. Andere Bundestagsabgeordnete berichteten, dass das Vertrauen des Ausschusses in ihn auch durch Auftritte verloren gegangen sei, zu denen er als Ausschussvorsitzender eingeladen worden sei, bei denen er sich aber parteipolitisch geäußert habe.
Vertrauen war überhaupt das zentrale Stichwort bei der Befragung der als Sachverständige geladenen Abgeordneten. Irene Mihalic von den Grünen betonte ebenso wie Stephan Thomae von der FDP, wie wichtig das Vertrauen in den Ausschussvorsitzenden sei. Dieser führe im Grunde die Entscheidungen des Ausschusses aus, sagte Mihalic. Die Fraktionen müssten darauf vertrauen können, dass er das auch tue.
Beide berichteten außerdem davon, dass auch die Außenwirkung eines Ausschussvorsitzenden wichtig sei. Wenn er explizit als Vorsitzender auftrete, dürfe er nicht den Eindruck erwecken, nur für eine Fraktion zu sprechen. Es dürfe kein Schaden für das Amt entstehen.
Nach der Bundestagswahl 2021 hatte es ein weiteres Novum im Parlament gegeben. Nachdem die Fraktionen im Zugriffsverfahren Anspruch auf verschiedene Ausschussvorsitze erhoben hatten, wurde in jedem Ausschuss eine geheime Wahl beantragt. Die drei Kandidaten der AfD für die Vorsitze im Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss fielen dabei durch. Die Ausschüsse werden seitdem vorläufig von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
Das sei eine "gravierende Änderung der bisherigen Praxis", sagte Experte Hölscheidt. Wenn es keine Möglichkeit zur Einigung gebe, sei es in einer Demokratie seiner Auffassung nach aber schlüssig, eine Wahl abzuhalten.
Die AfD-Fraktion sieht unter anderem ihr Recht auf Gleichbehandlung und auf effektive Opposition verletzt. Wie wichtig ihr die Frage ist, zeigte sich vor einer Woche im Gesundheitsausschuss: Der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler provozierte einen Eklat, als er den Platz der amtierenden Ausschussvorsitzenden einnahm und Anspruch auf die Sitzungsleitung erhob. Die anderen Abgeordneten boykottierten die Sitzung, bis Ziegler den Platz wieder aufgab.
Ein Urteil sollte in Karlsruhe am Mittwoch noch nicht fallen. Es wird meist einige Monate nach der Verhandlung verkündet.
Ch.P.Lewis--AT