-
Waldbrand in Andalusien weitgehend unter Kontrolle - erste Evakuierte kehren zurück
-
Selenskyj "zutiefst betrübt" über Tod von US-Senator Graham
-
Die Hitze ist zurück - zumindest im Südwesten Deutschlands
-
Zwei Tote bei Schusswechsel mitten auf Salsa-Festival in Toronto
-
Hitzewelle treibt Absatz von Klimaanlagen in die Höhe
-
Frau mit Kinderwagen stirbt bei Bahnunglück nahe Heilbronn - Kleinkind unverletzt
-
Iranische Zeitung setzt Merz auf Liste für Vergeltung wegen Chameneis Tod
-
Vorbehalte in Ost-SPD gegen Rentenpläne der Bundesregierung
-
Nach Brand in Kabelschacht: Züge auf Strecke Köln-Düsseldorf fahren wieder
-
Katars ehemaliger Emir Scheich Hamad gestorben
-
US-Senator und Trump-Verbündeter Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
VW-Chef Blume will Werksschließungen möglichst vermeiden
-
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
-
99 Badetote im Juni: So viele wie seit 2003 nicht
-
Tod von britischer Ex-Ministerin: 28-Jähriger wegen Mordverdachts festgenommen
-
Republikanischer US-Senator Lindsey Graham im Alter von 71 Jahren gestorben
-
Neue US-Angriffe auf den Iran - Teheran greift Golfstaaten an und schließt Straße von Hormus
-
Tausende protestieren gegen Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien
-
Wimbledons neue Königin Noskova: "Werde paar Tage brauchen"
-
Nachfolger Zverev? Stich "ziemlich emotionslos"
-
Sieg in Überzahl: Messi und Co. mit Mühe ins Halbfinale
-
Iran verkündet Sperrung von Straße von Hormus - USA starten neue Angriffe
-
US-Militär: Neue Angriffe gegen den Iran gestartet
-
"Hey Jude": Starker Bellingham schießt England ins WM-Halbfinale
-
Zweimal Bellingham: England ringt Norwegen nieder
-
Irans Revolutionsgarden: Straße von Hormus "bis auf Weiteres" geschlossen
-
Sturm tritt ab: Niederlage gegen Stein im letzten Kampf
-
Gluthitze in Frankreich: Touristenattraktionen wie der Eiffelturm schließen früher
-
Deutsche U19 verliert EM-Finale gegen Spanien
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
Urteil: Einzelner Satz auf Notizblock hinter Kneipentresen kann Testament sein
Auch ein auf einen Notizblock hinterlassener einzelner Satz kann ein gültiges Testament sein. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Oldenburg in einem Rechtsstreit um einen von einem verstorbenen Gastwirt aus Ostfriesland hinter dem Tresen seiner Kneipe aufbewahrten Zettel. Darauf hatte er den Spitznamen seiner Partnerin verbunden mit dem Zusatz, diese bekomme "alles", geschrieben. Ergänzt war der kurze Satz nur mit Datum und seiner Unterschrift. (Az. 3 W 96/23)
Nach Gerichtsangaben vom Mittwoch fand die Lebensgefährtin des Manns den Zettel nach dessen Tod in dem Lokal und beantragte einen Erbschein beim Amtsgericht Westerstede. Dieses verweigerte die Anerkennung. Es sei nicht sicher feststellbar, dass auf dem Notizblock ein Testament errichtet werden sollte. Dagegen ging die Frau vor dem OLG vor - und bekam von diesem Recht.
Der auf Erbrecht spezialisierte Senat des Oldenburger Gerichts war nach eingehender Rekonstruktion des Falls davon überzeugt, dass der Verstorbene mit dem auf einem sogenannten Kneipen- oder Kellnerblock notierten Satz ein Testament zugunsten seiner Partnerin hinterlassen hatte. Dabei wurde unter anderem berücksichtigt, dass es "eine Eigenart" des Gastwirts gewesen sei, für ihn wichtige Dokumente hinter seinem Tresen aufzubewahren.
Aufgrund von Zeugenaussagen hegten die Richterinnen und Richter auch keinen Zweifel daran, dass der Gastronom seinen Nachlass durch handschriftliche Notiz hatte regeln wollen. Außerdem waren sie überzeugt, dass mit dem genannten Spitznamen dessen Lebensgefährtin gemeint war und die Unterschrift echt war.
Dass sich der letzte Wille des Manns "auf einer ungewöhnlichen Unterlage" befinde, nicht als Testament bezeichnet und hinter einer Theke gelagert worden sei, stehe der Einordnung als Testament nicht entgegen, betonte das OLG. Die Lebensgefährtin stehe als rechtmäßige Erbin fest.
H.Gonzales--AT