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Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen
Ein Tierheim in Hessen darf einer neuen Besitzerin einer vermittelten Katze das Tier nicht eigenmächtig wieder wegnehmen. Die eigenmächtige Wegnahme sei verbotene Eigenmacht, teilte das Landgericht Hanau am Dienstag nach einem Urteil eines Amtsgerichts aus dem Bezirk mit. Noch während des Verfahrens wurde der Frau die Katze wieder zurückgegeben. (Az.: 98 C 98/23)
Geklagt hatte eine Frau, der vom Tierheim ein Kater überlassen worden war. Laut einem Überlassungsvertrag sollte sie aus Sicherheitsgründen an ihrer Balkontür ein Fliegengitter anbringen und den Kater abnehmen lassen. Nach etwa einem Jahr erkundigte sich das Tierheim, ob diese Voraussetzungen in der Zwischenzeit erfüllt worden seien.
Die neue Besitzerin gab an, ein Fliegengitter sei nicht notwendig. Ob das Tier abgenommen habe, wisse sie nicht, weil sie es nie gewogen habe. Nur rund eine halbe Stunde später erschienen zwei Menschen unangemeldet an der Haustür und gaben an, vom Tierheim zu kommen und das Tier wieder mitnehmen zu wollen.
Beide jagten das Tier unter Protest der Klägerin durch die Wohnung. Mit einem Fangnetz wurde es eingefangen und mit den Worten "den kriegen sie nicht wieder" mitgenommen.
Ob die Regeln des Überlassungsvertrags wirksam waren und eventuell nicht eingehalten wurden, sei irrelevant, urteilten die Richter. Das Tierheim hätte seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen, statt sich die Katze einfach wiederzuholen.
Die Kosten des Verfahrens muss das Tierheim tragen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.
A.Anderson--AT