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Linke klagt in Karlsruhe gegen beschränktes Fragerecht im Bundestag
Die Abgeordneten der Linken im Bundestag haben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Beschränkung ihres Fragerechts gegenüber der Regierung auf den Weg gebracht. Die Klage in Karlsruhe sei "folgerichtig, weil wir mit dem Kampf um das Fragerecht auch um die Demokratie kämpfen", sagte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger am Montag dem "Spiegel".
Wir stellen die Anfragen nicht für uns, sondern um das Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten", sagte Bünger. Den Angaben zufolge wurden die Schriftsätze für die Klage am Montag abgeschickt.
Die Linke hatte nach dem Austritt von Sahra Wagenknecht und neun weiteren Abgeordneten im Dezember 2023 ihren Fraktionsstatus verloren. Seit Anfang Februar ist sie aber als Gruppe anerkannt. Auch die BSW-Abgeordneten haben Gruppenstatus erhalten.
Anders als Fraktionen dürfen beide Gruppen nicht unbegrenzt Kleine Anfragen an die Bundesregierung einreichen, sondern nur zehn pro Monat. Darauf hatte sich eine Parlamentsmehrheit geeinigt. Die Linke sieht dies als Eingriff in die Mandatsfreiheit, die vom Grundgesetz geschützt ist.
Die Abgeordneten beantragten nun in Karlsruhe auch eine einstweilige Anordnung - das Gericht soll bis zur Entscheidung in der Sache die Beschränkung der Anfragen aufheben. Von der Regierung durch Anfragen Informationen zu erhalten, sei "entscheidend für die parlamentarische Kontrolle und Transparenz, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind", sagte Bünger dem "Spiegel".
In dieser Wahlperiode hat die Linke dem Bericht zufolge bis Anfang Februar bereits 966 Kleine Anfragen gestellt. Seit 2005 sind es rund 9000.
T.Wright--AT