-
Gluthitze in Frankreich: Touristenattraktionen wie der Eiffelturm schließen früher
-
Deutsche U19 verliert EM-Finale gegen Spanien
-
Acht Tote bei russischen Angriffen auf Ukraine - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Fortschritte im Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Infantino über WM mit 64 Teams: "Wird diskutiert"
-
Wimbledon: Noskova gewinnt tschechisches Finale
-
Umstrittenes Weltkriegsgedenken: Polen baut Denkmal für Opfer ukrainischer Kampfgruppe
-
Staatsschutz ermittelt zu Anschlag auf Kabelschacht der Deutschen Bahn in NRW
-
LPGA: Haeran schreibt mit 60er-Runde Major-Geschichte
-
Sechs Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Merlier auch in Bergerac der Sprinterkönig - Ackermann Siebter
-
Südafrikas WM-Teilnehmer Adams mit 25 Jahren verstorben
-
Gut 21.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
-
Widerstand gegen Forderungen nach Aufschub bei Klimazielen aus Grünen und SPD
-
DFB mit Klopp über "Eckpunkte eines Vertrages" einig
-
Chamenei kündigt Rache für Tötung seines Vaters an - Trump droht Iran mit Vernichtung
-
WDR: Linksextreme Gruppe bekennt sich zu Anschlag auf NRW-Bahnstrecke
-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
-
Kane plaudert über "surreales" Treffen mit Trump beim Golf
-
Geiselnahme in Berlin beendet - Täter mit Taser überwältigt
-
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
-
Berichte: USA fordern Ende der Angriffe in Straße von Hormus und stellen Iran Ultimatum
-
Mehr als 14.000 Menschen bringen sich in Taiwan vor Taifun "Bavi" in Sicherheit
-
Schnieder räumt Defizite bei Generalsanierungen von Bahnstrecken ein
-
Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
-
Vinicius Júnior entschuldigt sich bei Fans
-
Mission Klopp: DFB-Spitze trifft sich mit Wunsch-Bundestrainer
-
Geiselnahme in Berlin: Mann hält Frau in Supermarkt seit Stunden in seiner Gewalt
-
Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"
-
Aldag kritisiert Evenepoel: "Absolut unnötig"
-
"Bleibe hungrig": Zverev hat Lust auf Nachschlag
-
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
-
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
-
Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke
-
Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden
-
Zum zweiten Mal in fünf Tagen: Neuer landesweiter Stromausfall in Kuba
-
Hunderte Babys in Peru nach Norwegens Fußballstar Erling Haaland benannt
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz auf
-
Erstmals seit vier Jahren: Harry und Familie von Charles und Camilla empfangen
BGH: Keine persönliche Haftung für Schaden durch umgekipptes Verkehrsschild
Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die im behördlichen Auftrag ein Verkehrsschild für ein Durchfahrtverbot aufstellen, haften nach dessen Umkippen nicht persönlich für den Schaden an einem Auto. Sie handelten als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Darum scheide die persönliche Haftung aus. Es ging um einen Fall aus Hessen. (Az. III ZR 15/23)
Eine Kreisstraße bei Kassel sollte erneuert werden. Die Straßenbaubehörde beauftragte ein Unternehmen mit den Bauarbeiten, das wiederum das Aufstellen von Verkehrsschildern für eine Umleitung beauftragte. Die Umleitungsbeschilderung wurde von der Behörde abgenommen. Einen Tag später fiel das Schild, welches die Umleitung ankündigte, auf ein vor einem Autohaus geparktes Auto, das dadurch beschädigt wurde.
Das Autohaus zog vor Gericht, um Schadenersatz zu erstreiten. Es machte geltend, dass das Verkehrsschild nicht ausreichend gesichert gewesen sei. Außerdem hätte das Schild nach seiner Ansicht auch anderswo aufgestellt werden können. Vor dem Amtsgericht Kassel hatte das Autohaus aber ebenso wenig Erfolg wie in der Berufung vor dem Landgericht. Auch die Revision vor dem BGH scheiterte nun.
Das Landgericht habe zu Recht die zivilrechtliche Haftung der beklagten Verkehrstechnikfirma abgelehnt, erklärte der BGH. Sie sei ausgeschlossen, weil die Mitarbeiter in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amts gehandelt hätten. In einem solchen Fall sehe das Grundgesetz vor, dass der Staat verantwortlich sei.
Die Verkehrsregelung mit Schildern sei eine hoheitliche Aufgabe, führte der BGH aus. Im konkreten Fall habe die Behörde auch vorgegeben, dass das Umleitungsschild vor dem Autohaus aufgestellt werden sollte - es habe hier keinen Spielraum gegeben.
W.Moreno--AT