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Urteil: Hohes Schmerzensgeld nach Unfall mit Alkohol am Steuer in Hessen
Eine Fußgängerin aus Hessen hat nach einem schweren Unfall mit einem betrunkenen Autofahrer ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Ihr stünden 52.500 Euro zu, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Ereigne sich ein Unfall unter Umständen, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können, spreche ein sogenannter Anscheinsbeweis für die Trunkenheit als Unfallursache, hieß es. (Az.: 26 U 11/23)
Die Frau hatte gegen einen Autofahrer geklagt, der mit 0,96 Promille Alkohol im Blut unterwegs war. Sie hatte mit vier weiteren Menschen eine Straße überquert. Noch vor einer Verkehrsinsel in der Mitte wurde sie von dem Auto erfasst und erlitt schwere Verletzungen.
In erster Instanz gab das Landgericht der Klage statt. Es sah dabei eine Haftungsquote von jeweils 50 Prozent für den Unfall. Diese Entscheidung änderte das Oberlandesgericht nun ab.
Der Autofahrer trage eine Mitschuld von 75 Prozent, urteilten die Richter. Er habe gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen, weil er nicht gebremst und alkoholisiert am Steuer gesessen habe.
Das Verhalten des Autofahrers war demnach die entscheidende Ursache für den Unfall. Da er zum Unfallzeitpunkt eine freie Sicht hatte, hätte ein nüchterner Fahrer die Gruppe wahrgenommen und rechtzeitig gebremst.
Allerdings trägt die verletzte Frau eine Mitschuld von 25 Prozent. Zur Begründung hieß es, das Auto sei für sie erkennbar gewesen, als sie auf die Straße trat.
Das Gericht sprach ihr 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. Nach Abzug ihrer Mitschuld von 25 Prozent blieben noch 52.500 Euro. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
T.Perez--AT