-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
Schulpflichtverstöße von Müttern: Verwaltungsgericht erlässt Haftbefehle
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat wegen Schulpflichtverstößen eine dreitägige Ersatzzwangshaft gegen zwei Mütter angeordnet und Haftbefehle erlassen. In beiden Fällen seien erfolglose Versuche der Vollstreckung entsprechender Zwangsgelder vorangegangen, erklärte das Gericht am Freitag in Schleswig. Da andere Zwangsmittel untauglich seien, sei eine Zwangshaft verhältnismäßig. (Az. 9 E 3/23 und 9 E 4/23)
Freiheitsentzug sei "das letzte Mittel des Staats, um seine Anordnungen gegenüber uneinsichtigen Bürgerinnen und Bürgern durchzusetzen", betonte die zuständige Kammer in ihrem noch nicht rechtskräftigen Beschluss, der noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden kann. In diesem Fall sei er "insbesondere wegen der zu erwartenden Uneinsichtigkeit" der Mütter sowie mit Blick auf die weitere Entwicklung ihrer Kinder auch "angemessen".
Laut Gericht geht es um zwei Mütter, die sich anhaltend weigern, ihre Söhne im Alter von zwölf und 15 Jahren bei einer Schule anzumelden und für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Schulpflicht zu sorgen. Gegen die Frauen liegen demnach bestandskräftige Anordnungen der Schulbehörde vor, in denen auch Zwangsgelder in Höhe von 800 Euro festgesetzt wurden. Die Frauen zahlten allerdings nicht, Zwangsvollstreckungen erwiesen sich als unmöglich.
Die Kammer habe bei ihrer Entscheidung den verfassungsrechtlich geschützten staatlichen Erziehungsauftrag sowie das verfassungsrechtlich geschützte Kindesinteresse gegen die "einschneidende Wirkung der Ersatzzwangshaft" auf die Frauen abgewogen, erklärte das Gericht weiter. Es handle sich um eine "kurzzeitige Freiheitsentziehung", der diese durch "rechtstreues Verhalten" entgehen könnten. Der Schritt sei verhältnismäßig.
Andere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Schulpflicht in diesem Fall gebe es nicht, hieß es weiter. Schulanmeldungen fielen in den höchstpersönlichen Bereich elterlicher Sorge, eine vertretungsweise Ausübung komme daher nicht in Frage. Gegen die Söhne hätten die Behörden wiederum keine Handhabe, weil kein Schulverhältnis bestehe. Darüber hinaus sollten sie "nicht Leidtragende einer von ihnen nicht verschuldeten Situation werden", erklärte das Gericht weiter.
J.Gomez--AT