-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
Europäischer Gerichtshof setzt Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Sendehinweisen im Fernsehen Grenzen gesetzt. In einem Rechtsstreit aus Italien definierten die europäischen Richterinnen und Richter am Dienstag, wann Werbung für andere Sendungen als Eigenwerbung gilt. Diese Eigenwerbung müsste nicht in die Höchstzeit von 20 Prozent Werbung pro Stunde eingerechnet werden. (Az. C-255/21)
Im konkreten Fall wurde im Fernsehen für Radiosendungen derselben Unternehmensgruppe geworben, dem Medienkonzern Mediaset, welcher der Familie des inzwischen verstorbenen früheren italienischen Regierungschefs Silvio Berlusconi gehört. Die italienischen Behörden stellten bei der zu Mediaset gehörenden Gesellschaft Reti Televisive Italiane (RTI) Verstöße gegen die zeitliche Grenze für Fernsehwerbung fest. Diese beträgt für Privatsender in Italien - wie in Deutschland - 20 Prozent der Sendezeit pro Stunde.
RTI klagte und argumentierte, dass es sich um Eigenwerbung handle, da der beworbene Radiosender R101 ebenfalls zu Mediaset gehört. Die Hinweise seien daher von der Höchstgrenze für Fernsehwerbung pro Stunde ausgenommen. Das italienische Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob es sich hier tatsächlich um Hinweise auf eigene Sendungen handle.
Das verneinte dieser in seinem Urteil vom Dienstag. Die Zugehörigkeit beider Sender zum selben Unternehmen sei nicht entscheidend, erklärte er. Stattdessen gehe es um die redaktionelle Verantwortung. Radiosendungen seien nicht audiovisuell und unterschieden sich somit von Fernsehsendungen.
Eine Ausnahme ließ der EuGH nur für den Fall zu, dass sich die strittigen Sendungen von der Haupttätigkeit des Radiosenders trennen ließen und der Fernsehsender die redaktionelle Verantwortung trage.
Über die Klage von RTI muss nun das italienische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
Th.Gonzalez--AT