-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
-
Kane plaudert über "surreales" Treffen mit Trump beim Golf
-
Geiselnahme in Berlin beendet - Täter mit Taser überwältigt
-
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
-
Berichte: USA fordern Ende der Angriffe in Straße von Hormus und stellen Iran Ultimatum
-
Mehr als 14.000 Menschen bringen sich in Taiwan vor Taifun "Bavi" in Sicherheit
-
Schnieder räumt Defizite bei Generalsanierungen von Bahnstrecken ein
-
Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
-
Vinicius Júnior entschuldigt sich bei Fans
-
Mission Klopp: DFB-Spitze trifft sich mit Wunsch-Bundestrainer
-
Geiselnahme in Berlin: Mann hält Frau in Supermarkt seit Stunden in seiner Gewalt
-
Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"
-
Aldag kritisiert Evenepoel: "Absolut unnötig"
-
"Bleibe hungrig": Zverev hat Lust auf Nachschlag
-
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
-
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
-
Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke
-
Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden
-
Zum zweiten Mal in fünf Tagen: Neuer landesweiter Stromausfall in Kuba
-
Hunderte Babys in Peru nach Norwegens Fußballstar Erling Haaland benannt
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz auf
-
Erstmals seit vier Jahren: Harry und Familie von Charles und Camilla empfangen
-
Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela steigt auf über 4000
-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
-
Taylor Swift zahlt New York umgerechnet 140.000 Euro für Hochzeit
-
Merino rettet Spanien: Jetzt Giganten-Duell gegen Frankreich
-
Britische Polizei nimmt nach Tod von Ex-Ministerin Mordermittlungen auf
-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
OLG: Notarielle Testamente zugunsten von Berufsbetreuern können sittenwidrig sein
Von Berufsbetreuern durch die Beeinflussung eines ihnen anvertrauten gebrechlichen Menschen zustande gekommene notarielle Testamente können sittenwidrig und damit nichtig sein. Das bekräftigte das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle nach Angaben vom Donnerstag in einem von einer gerichtlich bestellten Berufsbetreuerin angestrengten Zivilverfahren, mit dem sich die Frau gegen die Verweigerung eines Erbscheins wehrte. (Az. 6 U 22/20)
Hintergrund war nach Gerichtsangaben der Fall einer 92-Jährigen, die von der Berufsbetreuerin im Jahr 2022 vor ihrem Tod kurzzeitig vertreten wurde, nachdem deren einzige Tochter unmittelbar zuvor gestorben war. Während eines Krankenhausaufenthalts der nun alleinstehenden kranken Seniorin beauftragte die gerichtlich bestellte Betreuerin bei einem Notar ein Testament, das sie zur Alleinerbin machte. Der Vermögenswert wurde mit 350.000 Euro angegeben.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nahm die Berufsbetreuerin die Frau noch vier Tage bei sich zu Hause auf, bevor diese eines natürlichen Todes starb. Das zuständige Amtsgericht lehnte den Antrag der Betreuerin auf Ausstellung eines Erbscheins anschließend jedoch mit dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Vorgangs ab. Dagegen ging diese gerichtlich vor.
Mit seinem rechtskräftigen Beschluss bestätigte das OLG die Einschätzung der Vorinstanz allerdings. Es sei "unter Würdigung aller konkreten Umstände des Einzelfalls" davon auszugehen, dass von der Klägerin beauftragte Testament nach den Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs als sittenwidrig anzusehen sei. Diese könne aus dem Dokument folglich auch keinerlei Rechte herleiten.
Das OLG stützte seine Einschätzung nach eigenen Angaben dabei unter anderem auf Umstände wie das hohe Alter der betreuten Seniorin sowie deren schlechte gesundheitliche Verfassung einschließlich ihrer Gemütsverfassung kurz nach dem Tod ihrer Tochter. Auch die Umstände der notariellen Beurkundung während eines Krankenhausaufenthalts und der "enge zeitliche Ablauf" der Ereignisse sprächen für eine Sittenwidrigkeit, erklärte der zuständige sechste Zivilsenat.
F.Ramirez--AT