-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
OLG: Notarielle Testamente zugunsten von Berufsbetreuern können sittenwidrig sein
Von Berufsbetreuern durch die Beeinflussung eines ihnen anvertrauten gebrechlichen Menschen zustande gekommene notarielle Testamente können sittenwidrig und damit nichtig sein. Das bekräftigte das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle nach Angaben vom Donnerstag in einem von einer gerichtlich bestellten Berufsbetreuerin angestrengten Zivilverfahren, mit dem sich die Frau gegen die Verweigerung eines Erbscheins wehrte. (Az. 6 U 22/20)
Hintergrund war nach Gerichtsangaben der Fall einer 92-Jährigen, die von der Berufsbetreuerin im Jahr 2022 vor ihrem Tod kurzzeitig vertreten wurde, nachdem deren einzige Tochter unmittelbar zuvor gestorben war. Während eines Krankenhausaufenthalts der nun alleinstehenden kranken Seniorin beauftragte die gerichtlich bestellte Betreuerin bei einem Notar ein Testament, das sie zur Alleinerbin machte. Der Vermögenswert wurde mit 350.000 Euro angegeben.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nahm die Berufsbetreuerin die Frau noch vier Tage bei sich zu Hause auf, bevor diese eines natürlichen Todes starb. Das zuständige Amtsgericht lehnte den Antrag der Betreuerin auf Ausstellung eines Erbscheins anschließend jedoch mit dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit des Vorgangs ab. Dagegen ging diese gerichtlich vor.
Mit seinem rechtskräftigen Beschluss bestätigte das OLG die Einschätzung der Vorinstanz allerdings. Es sei "unter Würdigung aller konkreten Umstände des Einzelfalls" davon auszugehen, dass von der Klägerin beauftragte Testament nach den Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs als sittenwidrig anzusehen sei. Diese könne aus dem Dokument folglich auch keinerlei Rechte herleiten.
Das OLG stützte seine Einschätzung nach eigenen Angaben dabei unter anderem auf Umstände wie das hohe Alter der betreuten Seniorin sowie deren schlechte gesundheitliche Verfassung einschließlich ihrer Gemütsverfassung kurz nach dem Tod ihrer Tochter. Auch die Umstände der notariellen Beurkundung während eines Krankenhausaufenthalts und der "enge zeitliche Ablauf" der Ereignisse sprächen für eine Sittenwidrigkeit, erklärte der zuständige sechste Zivilsenat.
F.Ramirez--AT