-
Fortschritte bei Kampf gegen tödlichen Waldbrand in Andalusien
-
Verletzte bei russischen Angriffen auf Kiew - Selenskyj fordert rasche Patriot-Lizenz
-
Irans oberster Führer droht mit Rache für Tötung seines Vaters
-
Pilot bei Absturz von Ultraleichtflugzeug in Niedersachsen verletzt
-
Grüne pochen auf Festhalten an Treibhausgasneutralität bis 2045
-
252 Millionen: Wembanyama verlängert bei den Spurs
-
Nach dem Tod von britischer Ex-Ministerin festgenommener Mann wieder frei
-
Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Polizei überwältigt Täter mit Taser
-
Selenskyj: Elf Verletzte bei russischen Angriffen auf ukrainische Hauptstadt Kiew
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD bekräftigt Ziel Regierungsübernahme
-
6600 Hektar Land durch Waldbrand in Spanien zerstört - Wetterbedienungen bessern sich
-
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
-
Kane plaudert über "surreales" Treffen mit Trump beim Golf
-
Geiselnahme in Berlin beendet - Täter mit Taser überwältigt
-
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
-
Berichte: USA fordern Ende der Angriffe in Straße von Hormus und stellen Iran Ultimatum
-
Mehr als 14.000 Menschen bringen sich in Taiwan vor Taifun "Bavi" in Sicherheit
-
Schnieder räumt Defizite bei Generalsanierungen von Bahnstrecken ein
-
Bericht: Regierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsbetrug
-
Vinicius Júnior entschuldigt sich bei Fans
-
Mission Klopp: DFB-Spitze trifft sich mit Wunsch-Bundestrainer
-
Geiselnahme in Berlin: Mann hält Frau in Supermarkt seit Stunden in seiner Gewalt
-
Trump: Iran wird bei Mordanschlag auf mich "vollständig vernichtet"
-
Aldag kritisiert Evenepoel: "Absolut unnötig"
-
"Bleibe hungrig": Zverev hat Lust auf Nachschlag
-
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
-
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
-
Klöckner kritisiert Fokus von Bundestagsabgeordneten auf Online-Netzwerke
-
Nach Trump-Drohung verschobene Brücken-Öffnung nach Kanada soll nun stattfinden
-
Zum zweiten Mal in fünf Tagen: Neuer landesweiter Stromausfall in Kuba
-
Hunderte Babys in Peru nach Norwegens Fußballstar Erling Haaland benannt
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz auf
-
Erstmals seit vier Jahren: Harry und Familie von Charles und Camilla empfangen
-
Rufe nach Aufschub der Klimaneutralität Deutschlands um fünf Jahre
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela steigt auf über 4000
-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
-
Taylor Swift zahlt New York umgerechnet 140.000 Euro für Hochzeit
-
Merino rettet Spanien: Jetzt Giganten-Duell gegen Frankreich
-
Britische Polizei nimmt nach Tod von Ex-Ministerin Mordermittlungen auf
-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
Stuttgarter Polizeiaffäre: Verteidigerin muss Äußerungen über Polizistin unterlassen
Eine Verteidigerin im Stuttgarter Strafprozess gegen den freigestellten baden-württembergischen Polizeiinspekteur vom vergangenen Jahr darf bestimmte Äußerungen über die damalige Nebenklägerin nicht mehr tätigen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts. Der Polizeiinspekteur war im Juli vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Eine Polizistin hatte den Mann angezeigt und angegeben, er habe sie zu sexuellen Handlungen genötigt. Vor Beginn der Hauptverhandlung im April verteilte die Verteidigerin eine Presseerklärung an Journalisten, in der verschiedene Äußerungen und Angaben über die Polizistin standen.
Diese wandte sich an das Landgericht und erreichte im August eine einstweilige Verfügung. Demnach durfte die Verteidigerin bestimmte Äußerungen über sie nicht mehr tätigen. Gegen diese Entscheidung legte die Verteidigerin Berufung beim Oberlandesgericht ein, hatte dort aber nun keinen Erfolg.
Es handle sich nicht um eine Erklärung des Polizeiinspekteurs, sondern um eine ausdrücklich persönliche Erklärung seiner Anwältin in eigenem Namen, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Mit den Äußerungen habe die Kommunikation der Verteidigung nach außen strategisch gesteuert werden sollen, es seien keine privilegierten Äußerungen der Verteidigung im Strafverfahren.
Das Oberlandesgericht legte an sie also dieselben Maßstäbe an wie an öffentliche Äußerungen. Sie beeinträchtigten die Polizistin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, erklärte es. Unter anderem enthalte die Erklärung die falsche und ehrenrührige Behauptung, dass die Polizistin den Ermittlern nachweislich mehrmals die Unwahrheit über den Verlauf des Abends gesagt habe.
Auch eine andere Behauptung, in der es um ein angebliches Verhältnis der Polizistin zu einem Vorgesetzten ging, sei unwahr und betreffe außerdem die Privatsphäre. Die Verteidigerin dürfe sich hier nicht darauf berufen, dass sie einer öffentlichen Vorverurteilung ihres Mandanten vorbeugen habe wollen, erklärte das Gericht. Es sei nicht die Aufgabe einer Strafverteidigerin, die Öffentlichkeit über ein Strafverfahren zu informieren.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Als Konsequenz aus dem Strafprozess gegen den Polizeiinspekteur entschied die Landesregierung im Sommer, das Amt abzuschaffen.
M.White--AT