-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
-
Klage wegen Rabatt-App von Lidl: Oberlandesgericht erklärt sich für nicht zuständig
-
Fünf Cannabisplantagen bei Großrazzia in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Spanische Regierung will Mietverträge entfristen und Zwangsräumungen verbieten
-
"Das ist mein Leben": Alonso bleibt der Formel 1 treu
-
Deutscher Wetterdienst: September außergewöhnlich warm und sonnig
-
Grüne fordern Steuer auf "Extremvermögen"
-
Gespräche über KI-Regeln: US-Tech-Chefs zu Treffen im Weißen Haus erwartet
-
DFB-Frauen: Gwinn und Freigang zurück, Berger pausiert
-
DFB-Neulinge: "Man will seinen Fußabdruck hinterlassen"
Stuttgarter Polizeiaffäre: Verteidigerin muss Äußerungen über Polizistin unterlassen
Eine Verteidigerin im Stuttgarter Strafprozess gegen den freigestellten baden-württembergischen Polizeiinspekteur vom vergangenen Jahr darf bestimmte Äußerungen über die damalige Nebenklägerin nicht mehr tätigen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts. Der Polizeiinspekteur war im Juli vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden, dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Eine Polizistin hatte den Mann angezeigt und angegeben, er habe sie zu sexuellen Handlungen genötigt. Vor Beginn der Hauptverhandlung im April verteilte die Verteidigerin eine Presseerklärung an Journalisten, in der verschiedene Äußerungen und Angaben über die Polizistin standen.
Diese wandte sich an das Landgericht und erreichte im August eine einstweilige Verfügung. Demnach durfte die Verteidigerin bestimmte Äußerungen über sie nicht mehr tätigen. Gegen diese Entscheidung legte die Verteidigerin Berufung beim Oberlandesgericht ein, hatte dort aber nun keinen Erfolg.
Es handle sich nicht um eine Erklärung des Polizeiinspekteurs, sondern um eine ausdrücklich persönliche Erklärung seiner Anwältin in eigenem Namen, begründete das Oberlandesgericht seine Entscheidung. Mit den Äußerungen habe die Kommunikation der Verteidigung nach außen strategisch gesteuert werden sollen, es seien keine privilegierten Äußerungen der Verteidigung im Strafverfahren.
Das Oberlandesgericht legte an sie also dieselben Maßstäbe an wie an öffentliche Äußerungen. Sie beeinträchtigten die Polizistin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, erklärte es. Unter anderem enthalte die Erklärung die falsche und ehrenrührige Behauptung, dass die Polizistin den Ermittlern nachweislich mehrmals die Unwahrheit über den Verlauf des Abends gesagt habe.
Auch eine andere Behauptung, in der es um ein angebliches Verhältnis der Polizistin zu einem Vorgesetzten ging, sei unwahr und betreffe außerdem die Privatsphäre. Die Verteidigerin dürfe sich hier nicht darauf berufen, dass sie einer öffentlichen Vorverurteilung ihres Mandanten vorbeugen habe wollen, erklärte das Gericht. Es sei nicht die Aufgabe einer Strafverteidigerin, die Öffentlichkeit über ein Strafverfahren zu informieren.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig. Als Konsequenz aus dem Strafprozess gegen den Polizeiinspekteur entschied die Landesregierung im Sommer, das Amt abzuschaffen.
M.White--AT