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Millionenstrafe für Amazon in Frankreich wegen Arbeitnehmerüberwachung
Die französische Datenschutzbehörde hat der Logistik-Sparte des Online-Händlers Amazon wegen der Überwachung seiner Arbeitnehmer eine Geldbuße von 32 Millionen Euro auferlegt. Amazon habe die Aktivität seiner Lagerarbeiter teils "bis auf die Sekunde" überwacht, erklärte die CNIL am Dienstag. Die Arbeitnehmer hätten unter ständigem Druck gestanden, sogar die Zeit zwischen dem Betreten des Lagers und dem Beginn der Arbeit sei überwacht worden.
Demnach nutzte das Unternehmen dafür vor allem die Daten der Scangeräte, welche die Mitarbeiter zur Bearbeitung von Paketen verwenden. Dies habe dazu geführt, dass die Beschäftigten jede Unterbrechung der Tätigkeit ihres Scanners, auch wenn es nur wenige Minuten sind, rechtfertigen mussten, wodurch "ein ständiger Druck auf ihnen lastet", erklärte die CNIL. Tausende Menschen seien betroffen.
Die Geldbuße entspricht drei Prozent des Umsatzes der französischen Amazon-Tochter. Unter der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung können Datenschutzbehörden Unternehmen Strafen von bis zu vier Prozent des Umsatzes auferlegen. Die CNIL hatte 2019 eine Untersuchung bei Amazon angeordnet, nachdem es wiederholt Berichte über Missstände in den Lagern des Konzerns gegeben hatte.
Amazon kritisierte die Strafe und kündigte rechtliche Schritte an. "Wir sind mit den Schlussfolgerungen der CNIL, die sachlich nicht korrekt sind, überhaupt nicht einverstanden und behalten uns das Recht vor, Berufung einzulegen", erklärte ein Konzernsprecher.
B.Torres--AT