-
Geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts zielt auf heimliche Aufnahmen
-
Pflegeversicherung steht trotz angekündigter Reform weiter unter Finanzdruck
-
Digitales Zeitungsabo für Unternehmen: Vorteile und Buchung von Abendblatt PLUS
-
Trump-Wähler in New York ziehen vor den Midterms eine neue Bilanz
-
ADHS erhöht Risiko für leichte kognitive Störungen im Alter
-
Rauch aus Indonesien belastet erneut Luft und Klima in Südostasien
-
Deutsche U23-Boxmeisterschaft startet in Frankfurt
-
Debatte nach Ausschreitungen richtet sich erneut gegen ein „migrantisches Milieu“
-
Stress bei jungen Menschen: Soziale Isolation als häufige Reaktion
-
Microsoft Purview und Securiti AI: Automatisierter Schutz sensibler Daten
-
Ermittler untersuchen steilen Absturz eines Learjet 60 in Florida
-
Verlosung: Tickets für Mendelssohn-Konzert, 80er-Party und Bonaparte gewinnen
-
Sean Combs soll früher als bislang erwartet aus der Haft entlassen werden
-
Jochen Seitz fordert Auflösung der Regionalliga Bayern
-
Unfall in Schwenningen endet mit einem Audi auf einem zweiten Wagen
-
Neue Ausstellung im Naturkundemuseum Leipzig: Archäologischer Krimi um Brandspuren
-
Funkaufnahmen dokumentieren die letzten Minuten des abgestürzten Learjets
-
Erdnüsse senken Cholesterin leicht und fördern keine Gewichtszunahme
-
Ukraine, Russland und USA planen zweitägige Gespräche in Abu Dhabi
-
Webcast zur Virtualisierung: VMware, Proxmox und Cloud-native Strategien
-
Hertha BSC bereitet sich auf Wolfsburg vor: Fabian Reese kehrt zurück
-
Mutter entdeckt Nähnadel in verpacktem Halloween-Bonbon
-
CDU-Kreisvorsitzende Schrade kritisiert Parteiführung in Ronzheimer-Podcast
-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
-
OMP erweitert UnisonIQ um Agent Library und Agent Studio: KI-Agenten, die umsetzbare Supply-Chain-Pläne erstellen
-
Die Apokalypse als Botschaft der Hoffnung
-
IXOPAY stellt IXO One vor: eine modulare Zahlungsplattform für das Zeitalter des dynamischen Handels
Freispruch in Prozess gegen Waffenhändler in Zusammenhang mit Lübcke-Mord
Das Landgericht Paderborn hat einen Mann vom Vorwurf freigesprochen, dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) die Tatwaffe geliefert zu haben. In dem am Mittwoch verkündeten Urteil ließ das Gericht die Anklage der fahrlässigen Tötung fallen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Kammer folgte damit den übereinstimmenden Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der wegen des Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilte Rechtsextremist Stephan E. hatte angegeben, vom in Paderborn angeklagten Elmar J. die Tatwaffe und Munition gekauft zu haben. E., dessen Urteil noch nicht rechtskräftig ist, machte in dem Prozess aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Da der Vorwurf gegen J. allein auf den Angaben von E. fußte, von diesem aber widersprüchliche Aussagen vorlagen, sah das Landgericht ihn als Zeugen für das Waffengeschäft als unglaubwürdig an. Das Gericht verurteilte J. damit letztlich nur wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe von 1350 Euro.
J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuß. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Der damals 45 Jahre alte E. wurde nach einem DNA-Treffer festgenommen. Im Januar 2021 wurde er vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt.
E.Flores--AT