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Google-Prozess: Generalanwältin am EuGH hält EU-Milliardenstrafe für rechtens
Im Rechtsstreit um eine Milliardenstrafe wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsrecht muss der Internetriese Google mit einem weiteren Rückschlag rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) solle die von der Kommission verhängte Strafe über 2,4 Milliarden Euro bestätigen, empfahl EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Dienstag in ihren Schlussanträgen. Die Empfehlungen der Generalanwältin sind nicht bindend, gelten jedoch als richtungsweisend für die Entscheidung des Gerichtshofs.
Google habe "seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste ausgenutzt, um seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst zu begünstigen", erklärte die Generalanwältin. Das Unternehmen habe seinen eigenen Dienst in den Suchergebnissen oben platziert und Vergleichsportale der Konkurrenz herabgestuft. Damit verstoße Google gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Die EU-Kommission hatte die Geldbuße 2017 nach einer sieben Jare dauernden Untersuchung und Beschwerden von Vergleichsportalen verhängt. Google war gegen den Beschluss aus Brüssel vor Gericht gezogen, in erster Instanz bestätigte das untergeordnete Gericht der Europäischen Union (EuG) die Strafe. Die endgültige Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.
In einem ähnlichen Fall hatte der EuGH im vergangenen Jahr bereits eine Geldstrafe gegen Google wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem bestätigt. Die EU-Kommission hat seit 2017 drei Strafen in Rekordhöhe gegen den US-Konzern verhängt, insgesamt muss Google mehr als acht Milliarden Euro zahlen. In Brüssel läuft zudem eine weitere Untersuchung wegen Wettbewerbsverstößen bei Online-Werbung.
W.Moreno--AT