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Kabinett beschließt Reform von Bundespolizeigesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Die Bundespolizei solle dadurch "gezielt gestärkt" werden, heißt es im Gesetzentwurf. Weitere Ziele sind die Anpassung an die technische Entwicklung sowie an aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen. Die Bundespolizei erhält unter anderem neue Befugnisse zur Telefonüberwachung und für den Einsatz von Drohnen.
Weiter sollen alle Bewerber und Beschäftigte der Behörde sicherheitsüberprüft werden können. Laut Entwurf muss verhindert werden, "dass extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden". Bislang war eine Sicherheitsüberprüfung nur in bestimmten Fällen möglich.
Auch für mehr Bürgernähe und Transparenz will die Bundesregierung sorgen - mit einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten. Von der Bundespolizei Kontrollierten sollen künftig das Recht haben, eine Bescheinigung über die Durchsuchung ausgestellt zu bekommen. In dieser soll der Grund für die Maßnahme festgehalten sein. Neugeregelt wird außerdem die Datenerhebung sowie der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Reform als "eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes". Diese bringe das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit. "Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen."
Die Neustrukturierung ist laut Entwurf notwendig, da das geltende Gesetz zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst wurde. Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun der Bundestag befassen.
T.Wright--AT