-
Apple verklagt OpenAI wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen
-
Taylor Swift zahlt New York umgerechnet 140.000 Euro für Hochzeit
-
Merino rettet Spanien: Jetzt Giganten-Duell gegen Frankreich
-
Britische Polizei nimmt nach Tod von Ex-Ministerin Mordermittlungen auf
-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
OLG: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter führt zu Verlust von Fahrerlaubnis
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in niedersächsischen Braunschweig in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte in Göttingen betrunken auf einem Elektroroller gefahren. Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten einen Blutalkoholwert von 1,83 Promille fest. (1 ORs 33/23)
Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und verhängte zudem ein Fahrverbot, sah aber von einem Entzug der Fahrerlaubnis ab. Der Angeklagte habe "nur" einen E-Scooter genutzt und mit diesem lediglich eine kurze Strecke zurückgelegt, argumentierte das Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen legte gegen dieses Urteil Sprungrevision ein. Die Entscheidung des Amtsgerichts widerspreche der gesetzgeberischen Wertung, wonach der Elektroroller als Kraftfahrzeug einzustufen und die Fahrerlaubnis beim Führen von Kraftfahrzeugen in fahruntüchtigem Zustand regelmäßig zu entziehen sei, erklärte auch die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig in ihrer Antragsschrift.
Dieser Argumentation folgte der Strafsenat des OLG und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Amtsgericht. Das OLG ging von einer absoluten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten aus. Der E-Scooter sei in seiner Fahreigenschaft und seinem Gefährdungspotenzial einem Fahrrad mindestens gleichzustellen, und der Angeklagte habe den nach der obergerichtlichen Rechtsprechung für Fahrradfahrer geltenden Grenzwert von 1,6 Promille überschritten.
Allein die Art des Kraftfahrzeugs könne eine Ausnahme nicht begründen und auch nicht als stets mildernd berücksichtigt werden, erklärte das OLG. Auch die weiteren von dem Amtsgericht angeführten Gründe entsprächen keinem Ausnahmefall. Insbesondere handle es sich bei einer Fahrtstrecke von einem Kilometer nicht um eine kurze Fahrt.
W.Morales--AT