-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
-
UNHCR: Kürzung von Hilfgeldern gefährdet 8,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene
-
Erneut weniger Kleinkinder in Betreuung wegen sinkender Geburtenzahlen
-
Trump empfängt Chefs von Tech-Konzernen zu Gesprächen über KI im Weißen Haus
-
17-Jährige in NRW nach Sturz mit Fahrrad von Auto überrollt und gestorben
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell Astra 6.1 wegen Sicherheitsbedenken nicht
-
Rubio: "Ausländischer Akteur" hinter möglichem Anschlag bei britischem Luftwaffenstützpunkt
-
OpenAI entschuldigt sich nach Zugriff von KI-Agent auf australische Regierungswebsites
-
Jetzt gegen Zidane: Mancini nach erstem Sieg optimistisch
-
Tuchel vor Tschechien-Spiel: "Noch keine Siegpflicht"
-
Zidane lobt Olise: "Absolutes Naturtalent"
-
Nach drei Jahren: Ersatzmann Keenum führt Chicago zum Sieg
-
Bier und Molke aus Kanada: Neue US-Einfuhrsperre in Kraft
-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
OLG: Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter führt zu Verlust von Fahrerlaubnis
Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in niedersächsischen Braunschweig in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte in Göttingen betrunken auf einem Elektroroller gefahren. Bei einer Kontrolle stellten die Polizeibeamten einen Blutalkoholwert von 1,83 Promille fest. (1 ORs 33/23)
Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe und verhängte zudem ein Fahrverbot, sah aber von einem Entzug der Fahrerlaubnis ab. Der Angeklagte habe "nur" einen E-Scooter genutzt und mit diesem lediglich eine kurze Strecke zurückgelegt, argumentierte das Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen legte gegen dieses Urteil Sprungrevision ein. Die Entscheidung des Amtsgerichts widerspreche der gesetzgeberischen Wertung, wonach der Elektroroller als Kraftfahrzeug einzustufen und die Fahrerlaubnis beim Führen von Kraftfahrzeugen in fahruntüchtigem Zustand regelmäßig zu entziehen sei, erklärte auch die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig in ihrer Antragsschrift.
Dieser Argumentation folgte der Strafsenat des OLG und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Amtsgericht. Das OLG ging von einer absoluten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten aus. Der E-Scooter sei in seiner Fahreigenschaft und seinem Gefährdungspotenzial einem Fahrrad mindestens gleichzustellen, und der Angeklagte habe den nach der obergerichtlichen Rechtsprechung für Fahrradfahrer geltenden Grenzwert von 1,6 Promille überschritten.
Allein die Art des Kraftfahrzeugs könne eine Ausnahme nicht begründen und auch nicht als stets mildernd berücksichtigt werden, erklärte das OLG. Auch die weiteren von dem Amtsgericht angeführten Gründe entsprächen keinem Ausnahmefall. Insbesondere handle es sich bei einer Fahrtstrecke von einem Kilometer nicht um eine kurze Fahrt.
W.Morales--AT