-
Regisseur Christopher Nolan hat für "KI-Schmodder" nichts übrig
-
US-Zeugen widersprechen ICE nach Todesschüssen auf Mexikaner
-
Djokovic plant Rückkehr nach Wimbledon
-
Berlins Finanz- und Kultursenator Evers für Wegner-Nachfolge nominiert
-
Prinz Harry und Familie erstmals seit 2022 von König Charles und Camilla empfangen
-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
-
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
-
Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
-
Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
-
Nordirland: Islamfeindliche Holzkonstruktion während Entfernung angezündet
Gutachten: Entzug von Nationalität nach Annahme von zweiter Nationalität zulässig
Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge darf ein EU-Land einem Bürger die Staatsangehörigkeit entziehen, wenn dieser freiwillig die Nationalität eines anderen Staats außerhalb der Europäischen Union annimmt. Die deutsche Regelung ist damit nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts am EuGH zulässig, wie er am Donnerstag in Luxemburg ausführte. Seine sogenannten Schlussanträge sind aber nur eine Einschätzung, noch kein Urteil. (Az. C‑684/22 u.a.)
Generalanwalt Maciej Szpunar befasste sich mit den Fällen von fünf Menschen, die zwischen den 70er und den 90er Jahren aus der Türkei nach Deutschland kamen. Sie ließen sich später einbürgern, nahmen aber dann wieder die türkische Nationalität an. Die Behörden stellten fest, dass sie deshalb keine Deutschen mehr seien. Dagegen zogen sie in Nordrhein-Westfalen vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf fragte den EuGH, ob die deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei. Dieser bejahte. Er erklärte, dass Behörden Betroffene in einem solchen Fall vorher über die Folgen ihres Handelns informieren müssten. Es müsse die Möglichkeit geben, sich die Beibehaltung der bisherigen - hier der deutschen - Nationalität genehmigen zu lassen. Das sieht das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz bereits vor.
Bislang ist der Doppelpass in Deutschland nur in einigen Fällen möglich, etwa wenn das Herkunftsland die Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht erlaubt oder der Betreffende aus einem anderen EU-Land kommt. Die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sieht allerdings vor, dass Eingebürgerte den Pass ihres Herkunftslands behalten dürfen.
Wann der EuGH über die Fragen aus Düsseldorf entscheidet, ist noch nicht bekannt. Erfahrungsgemäß orientieren sich die europäischen Richterinnen und Richter oft am Gutachten des Generalanwalts. Über die konkreten Fälle muss nach dem EuGH-Urteil das Verwaltungsgericht entscheiden.
W.Nelson--AT