-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
-
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
-
Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
-
Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
-
Nordirland: Islamfeindliche Holzkonstruktion während Entfernung angezündet
-
Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
-
Merz reist zu Treffen der Ukraine-Koalition und Militärparade nach Paris
-
"Spiegel": Bundeswehr schließt deutsches Feldlager in Erbil
-
Mission Klopp: DFB-Spitze unterwegs zum Wunsch-Bundestrainer
-
Passagier während Ryanair-Flugs nach Memmingen fast durch kaputtes Fenster hinausgezogen
Urteil in Münchner Nachbarschaftsstreit: Keine Kamera auf Terrasse erlaubt
In einem Nachbarschaftsstreit in München hat das Amtsgericht entschieden, dass eine früher auf einer Terrasse aufgestellte Kamera nicht wieder aufgebaut werden darf. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarin werde verletzt, erklärte das Gericht am Montag. Es handelte sich um eine Kamera, die nach Aussage der Besitzerin zur Überwachung von Wildtieren genutzt werden sollte, die aber von der Nachbarterrasse aus sichtbar war.
Die Nachbarin erwirkte beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wonach keine Überwachungskamera aufgebaut werden dürfe, die ihre Terrasse oder Garten filme, filmen könne oder den Eindruck hiervon mache. Daraufhin wurde die Kamera abgebaut. Wie das Amtsgericht nun öffentlich machte, bestätigte es die einstweilige Verfügung bereits Anfang Februar.
Es sei nicht entscheidend, ob die Kamera tatsächlich nur den Garten der Besitzer erfasse, erklärte es. Die Nachbarin hätte zur Ansicht gelangen können, dass ihr Grundstück ebenfalls gefilmt werde. Das sei keine rein hypothetische Möglichkeit.
H.Romero--AT