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Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
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Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
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Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
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China, BYD und Fragen nach der Zukunft
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Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
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"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
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Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
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Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
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Zwei Festnahmen bei Schlag gegen Menschenhandel mit Transmenschen
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Neue Hitzewelle überrollt Deutschland: Temperaturen bis 38 Grad erwartet
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Druck auf Wegner wächst: Berliner CDU-Mitglieder wollen neuen Spitzenkandidaten
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Sparpläne bei Volkswagen bleiben unklar - Absatz bricht weiter ein
Abgetrennter Kopf in Bonn: Bundesgerichtshof verhandelt über Revisionen
Anderthalb Jahre nach dem Fund eines abgetrennten menschlichen Kopfs in Bonn verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch (09.30 Uhr) über den Fall. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen ein Urteil des Bonner Landgerichts ein. Dieses hatte den damals 39-Jährigen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren wegen Störung der Totenruhe verurteilt. (Az. 2 StR 270/23)
Es stellte fest, dass der obdachlose Mann mit dem Toten befreundet gewesen war. Dieser war ebenfalls obdachlos und starb im Juni 2022 an Tuberkulose. Dem Landgericht zufolge trug der Angeklagte den abgetrennten Kopf des Toten in einer Tüte bis vor das Gerichtsgebäude und legte ihn dort ab. Dann sei er in der Nähe geblieben und habe beobachtet, wie Passanten reagierten. Nicht bewiesen wurde, dass der Angeklagte selbst den Kopf vom Körper abgetrennt hatte.
P.Smith--AT