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Haftstrafen in Stuttgarter Prozess um rechtsextremistische Gruppe S.
Im Stuttgarter Terrorprozess um die rechtsextremistische Gruppe S. ist der Hauptangeklagte Werner S. am Donnerstag als Rädelsführer zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Gegen weitere neun Angeklagte verhängte das Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und fünf Jahren und drei Monaten wegen Gründung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Einer von ihnen gilt als weiterer Rädelsführer.
Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Der Prozess dauerte mehr als zweieinhalb Jahre. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, Aktionen geplant zu haben, um die politische Ordnung der Bundesrepublik umzustürzen. Die Ermittler protokollierten Chats und schnitten Telefongespräche mit und stützen sich außerdem auf Aussagen eines früheren Gruppenmitglieds.
H.Thompson--AT