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Zweieinhalb Jahre Haft im Prozess um tödliche Gasexplosion in Bochum
Rund neun Monate nach einer Gasexplosion in einem Wohnhaus mit einer Toten hat das Landgericht im nordrhein-westfälischen Bochum einen Bauarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer angeklagter Bauarbeiter wurde freigesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Demnach sah das Gericht die Pflichtverstöße des nun Verurteilten als zu gravierend für eine Bewährungsstrafe an.
Die beiden Mitarbeiter einer Tiefbaufirma hatten wegen der Verlegung von Glasfaserkabeln im Januar in der betroffenen Straße in Bochum gearbeitet. Der 51-jährige Angeklagte, der nun verurteilt wurde, war dabei als verantwortlicher Vorarbeiter tätig, sein 30-jähriger freigesprochener Mitangeklagter steuerte laut Anklage den Bohrkopf.
Bei den Bohrungen wurde eine Gasleitung beschädigt. Der 30-Jährige nahm Gasgeruch wahr und informierte den Vorarbeiter. Dieser unterließ laut Urteil jedoch weitere Maßnahmen. Demnach hätte er die Gasleitung händisch freilegen lassen müssen. Auch hätte er die Stadtwerke über den Vorfall informieren müssen. Weil dem 30-Jährigen dagegen kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, wurde er freigesprochen.
Durch ein Leck in der Leitung trat anschließend mindestens zwölf Stunden lang Gas aus. Dadurch kam es schließlich zu einer Explosion, bei der ein Wohnhaus komplett einstürzte. Eine 61-jährige Anwohnerin kam dabei ums Leben, ein 35-Jähriger wurde bei dem Unglück verletzt.
R.Garcia--AT