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Vier Jahre Haft nach tödlichem Fußtritt vor Club in Düsseldorfer Altstadt
Fast zehn Monate nach einem tödlichen Fußtritt vor einem Club in der Düsseldorfer Altstadt ist ein 23-Jähriger vom Landgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge vier Jahre in Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Ein 47-Jähriger war einen Tag nach dem Angriff an schweren Hirnverletzungen gestorben.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, den 47-Jährigen während eines Streits tödlich verletzt zu haben. Demnach soll der 23-Jährige am 5. Januar vor einem Düsseldorfer Altstadtclub mit dem späteren Opfer aneinandergeraten sein und plötzlich mit der Faust zugeschlagen haben.
Das Opfer konnte sich demnach zunächst noch auf den Beinen halten. Im Anschluss soll der Angeklagte dem vornübergebeugten Mann mit dem Fuß von unten gegen den Kopf getreten haben. Der 47-Jährige erlitt dabei schwere Hirnblutungen. Er konnte vor Ort zunächst wiederbelebt werden, starb aber noch am Folgetag.
Das Hafturteil von vier Jahren entsprach der Sprecherin zufolge dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung habe eine milde Strafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
W.Moreno--AT