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Nach Handgranate auf Friedhof: Weitere Anklagen zu Bandenkrieg im Raum Stuttgart
Im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft der baden-württembergischen Landeshauptstadt zwei weitere Anklagen erhoben. Einem 23-jährigen Iraner wird wegen eines Handgranatenwurfs während einer Trauerfeier auf einem Friedhof in Altbach versuchter Mord zur Last gelegt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die zweite Anklage wurde gegen Trauergäste erhoben, die den Verdächtigen danach schwer verletzt haben sollen.
Der 23-Jährige soll im Juni bei der Trauerfeier mit mehreren hundert Besuchern eine Handgranate in Richtung der Trauergäste geworfen haben. Durch die Explosion und die dadurch freigesetzten Stahlkugeln wurden 15 Menschen teils schwer verletzt. Neben versuchtem Mord wirft die Anklage dem Mann auch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe vor.
Die weitere Anklage betrifft das Folgegeschehen. Der mutmaßliche Täter wurde nach dem Handgranatenwurf von mehreren Trauergästen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt. Fünf Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren sollen den 23-Jährigen mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben. Ihnen werden gemeinschaftlicher versuchter Totschlag und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Beschuldigten beider Verfahren sitzen demnach in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklagen entscheidet das Landgericht Stuttgart.
Der Bandenkrieg läuft nach Behördenangaben seit mehr als einem Jahr. Die verfeindeten Gruppierungen sind mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt. Es gab bereits zahlreiche gewalttätige Zwischenfälle, darunter mehrfach Schüsse auf oder vor Lokalen.
Erst Anfang Oktober wurde Anklage gegen zwei Männer erhoben, die aus einem fahrenden Auto heraus auf eine Gaststätte in Plochingen geschossen haben sollen. Auch ein erstes Urteil wurde gesprochen: Im September verurteilte das Stuttgarter Amtsgericht einen Mann wegen unerlaubten Besitzes einer automatischen Waffe zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Waffe wurde bei einer Razzia beschlagnahmt.
Ch.P.Lewis--AT