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Lehrer in Rheinland-Pfalz darf wegen sexistischen Verhaltens zurückgestuft werden
Wer in Rheinland-Pfalz als Lehrer unter anderem wegen mehrfachen sexistischen Verhaltens gegenüber Schülerinnen auffällt, darf von der Stufe des Oberstudiendirektors zum Studiendirektor zurückversetzt werden. Dem Land sei es nicht zuzumuten, ihn in der höheren Stufe zu belassen, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Der Mann rutscht damit um eine Besoldungsgruppe nach unten. (Az.: 3 A 11149/22.OVG)
Der Mann arbeitete als Schulleiter eines staatlichen Kollegs und äußerte sich mehrfach unangemessen gegenüber Schülerinnen. Er arbeitete zudem auch trotz eines Verbots seiner Dienstgeschäfte weiter.
Das Verwaltungsgericht Trier entschied, dass das Fehlverhalten bereits mit dem milderen Mittel der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel über 30 Monate angemessen bestraft sei. Diese Entscheidung änderten die Koblenzer Richter auf Beschwerde des Landes nun in zweiter Instanz.
Vor allem zwei Verfehlungen fielen schwer ins Gewicht. Zum einen sei es der Verstoß gegen das Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte, indem der Lehrer weiter unterrichtete. Zum anderen habe er nach einer Versetzung in zwei Fällen E-Mails einer ehemaligen Schülerin aus dem Postfach der Schülervertretung an sich weitergeleitet und seine Administratorenrechte unerlaubt ausgenutzt.
Wegen seiner herausgehobenen Stellung als Oberstudiendirektor habe das besonderes Gewicht, entschieden die Richter. Die Pflichtverletzungen würden durch die unangemessenen Äußerungen gegenüber Schülerinnen noch mal deutlich erhöht. Das Dienstvergehen wiege schwer, der Mann habe mehrfach im Kernbereich seiner Pflichten versagt.
S.Jackson--AT